Dieser Artikel erklärt, was das DEÜV-Melderverfahren ist, welche Meldungen es gibt und wie diese in Personio Payroll erstellt und verwaltet werden.
Was ist das DEÜV-Meldeverfahren?
Die Sozialversicherungsträger benötigen laufend Informationen über die bei Ihnen beschäftigten Mitarbeitenden, beispielsweise zu Beschäftigungszeiten und Entgeltzahlungen. Damit diese Stellen Zugriff auf diese Daten erhalten, wurde ein einheitliches Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeführt.
Die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) regelt, wie Arbeitgeber die erforderlichen Daten elektronisch an die zuständigen Stellen übermitteln. Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist § 28a SGB IV in Verbindung mit § 198 SGB V. Die DEÜV selbst wurde auf Grundlage des § 28c SGB IV erlassen und konkretisiert das Verfahren.
In der Regel sind Arbeitgeber für alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigten meldepflichtig. Für ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen gelten gesonderte Regelungen. Hierfür gibt es ein separates jährliches Meldeverfahren.
Zuständige Stellen
Die Sozialversicherungsmeldungen werden an die sogenannten Einzugsstellen übermittelt. Dabei handelt es sich in der Regel um die Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeitenden. Über die Annahmestellen werden die Daten technisch geprüft und an die übrigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Elektronisches Meldeverfahren
Der Datenaustausch ist ausschließlich in elektronischer, verschlüsselter Form über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal zulässig. Personio Payroll übermittelt die Daten automatisch an die zuständige Annahmestelle. Eine Ausnahme vom elektronischen Verfahren gilt nur für bestimmte Arbeitgeber, wie beispielsweise private Haushalte oder bei gemeinnützigen Zwecken, und muss vorab beantragt werden.
Fristen für das Meldeverfahren
Bei den SV-Meldungen sind die folgenden Fristen zwingend zu beachten:
| Meldung | Frist |
| Sofortmeldung | Umgehend, spätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses in bestimmten Wirtschaftszweigen |
| Anmeldung | Mit der ersten Entgeltabrechnung, innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
| Stornierungsmeldung | Unverzüglich |
| Änderungsmeldung | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des meldepflichtigen Tatbestands. |
| Abmeldung | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Beschäftigung. |
| Jahresmeldung | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres. |
| UV-Jahresmeldung | Bis zum 16. Februar des Folgejahres. |
| Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung. |
| Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung. |
| GKV-Monatsmeldung | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung der Krankenkasse. |
Wichtige Fristen im Überblick
| Meldung | Frist |
|---|---|
| Jahresmeldung zur Unfallversicherung (Meldegrund 92) | Bis zum 16.2. des Folgejahres |
| Meldebescheinigung zur Sozialversicherung | Bis zum 30.4. des Folgejahres beziehungsweise nach der letzten Meldung bei Beschäftigungsende |
| Sofortmeldung in betroffenen Wirtschaftszweigen | Spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns |
| Abruf von Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger | Mindestens einmal wöchentlich |
Meldungen der Sozialversicherungsträger gelten mit dem Abruf als dem Arbeitgeber zugegangen. Wir empfehlen, Rückmeldungen zeitnah zu prüfen, damit Folgemeldungen korrekt verarbeitet werden können.
Meldeverfahren mit Personio Payroll
Arten von DEÜV-Meldungen
Bei den Sozialversicherungsmeldungen gibt es mehrere Kategorien von Meldungen, die jeweils durch einen zweistelligen Meldegrund gekennzeichnet werden. Man unterscheidet dabei zwischen den folgenden Abgabegründen:
Anmeldungen
| Schlüsselzahl | Abgabegrund |
| 10 | Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung |
| 11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
| 12 | Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
| 13 | Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (z. B. nach Streik oder unbezahltem Urlaub) |
| 17 | Meldung über Beginn einer Elternzeit |
Abmeldungen
| Schlüsselzahl | Abgabegrund |
| 30 | Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung |
| 31 | Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
| 32 | Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
| 33 | Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
| 35 | Abmeldung wegen Arbeitskampf (länger als ein Monat) |
| 36 | Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (freiwillige Meldung) |
| 37 | Meldung über das Ende einer Elternzeit |
| 49 | Abmeldung wegen Tod |
Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung und sonstige Entgeltmeldungen
| Schlüsselzahl | Abgabegrund |
| 50 | Jahresmeldung |
| 51 | Unterbrechungsmeldung wegen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) |
| 52 | Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit |
| 53 | Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht (Grund- oder Ersatzdienst) |
| 54 | Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung) |
| 57 | Meldung beitragspflichtiger Einnahmen für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn |
| 58 | GKV-Monatsmeldung |
| 92 | UV-Jahresmeldung |
Änderungen
| Schlüsselzahl | Abgabegrund |
| 62 | Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten |
| 63 | Änderung der Staatsangehörigkeit |
Nicht von Personio Payroll unterstützte Meldegründe
Die folgenden Meldegründe werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht von Personio Payroll unterstützt.
| Schlüsselzahl | Abgabegrund |
| 20 | Sofortmeldung |
| 40 | gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung |
| 55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall) |
| 56 | Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeit |
Trifft eine dieser Meldungen auf Ihre Mitarbeitenden zu, muss diese manuell über das SV-Meldeportal getätigt werden. Benötigen Sie hierzu weitere Hilfe, wenden Sie sich als Payroll verantwortliche Person an den Payroll Support.
Meldungen in Personio Payroll einsehen
Personio Payroll erstellt die relevanten DEÜV-Meldungen für Ihre Mitarbeitenden automatisch anhand der verarbeiteten Entgeltdaten. Um diese einsehen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
- Navigieren Sie zum Bereich Lohnbuchhaltung > Meldewesen.
- Filtern Sie nach der Kategorie SV-Meldungen.
- Klicken Sie auf Details einsehen, um weitere Informationen zur Meldung zu erhalten.
Sie können die DEÜV-Meldungen zusätzlich im Reiter Dokumente abrufen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Navigieren Sie zum Bereich Lohnbuchhaltung > Dokumente.
- Filtern Sie nach dem Typ SV-Meldung.
- Klicken Sie auf die entsprechende SV-Meldebescheinigung, um weitere Informationen zu erhalten.
Sie können die DEÜV-Meldungen zusätzlich im Mitarbeitendenprofil aufrufen. Personio überträgt diese nach Freigabe der Entgeltabrechnung automatisch.
- Navigieren Sie zum entsprechenden Mitarbeitendenprofil > Dokumente.
- Filtern Sie nach der Kategorie Lohnbuchhaltung.
- Klicken Sie auf die entsprechende SV-Meldebescheinigung, um weitere Informationen zu erhalten.
Stornierung und Korrekturen von Meldungen
Stellt sich nach dem Versand einer Meldung heraus, dass diese unzutreffende Angaben enthält, nicht abzugeben war oder an eine falsche Krankenkasse gemeldet wurde, muss die Meldung unverzüglich storniert und anschließend mit korrigierten Daten erneut übermittelt werden.
In Personio Payroll erfolgt dies automatisch, sobald eine Korrektur der zugrunde liegenden Entgeltdaten verarbeitet wird. Wirkt sich die Korrektur auf einen bereits gemeldeten Zeitraum aus, wird die Meldung automatisch storniert und mit den korrigierten Daten neu übermittelt.
Eine Ausnahme bilden die Anmeldungen mit den Meldegründen 10, 11 und 13, die ohne gültige Sozialversicherungsnummer übermittelt wurden.
FAQ
Wann versendet Personio Payroll die DEÜV-Meldungen?
Personio Payroll erstellt und übermittelt die DEÜV-Meldungen automatisch mit Freigabe der Entgeltabrechnung.
Warum sehe ich einen bestimmten Meldegrund nicht in Personio Payroll?
Einige Meldegründe gehören nicht zum unterstützten Funktionsumfang von Personio Payroll. Eine Übersicht finden Sie im entsprechenden Abschnitt. Beachten Sie, dass diese Meldungen manuell über das SV-Meldeportal erstellt werden müssen.
Werden SV-Meldungen auch für die vorbereitende Lohnbuchhaltung oder DATEV-Kunden erstellt?
Nein. SV-Meldungen werden ausschließlich für Personio Payroll erstellt. Die vorbereitende Lohnbuchhaltung und Kunden mit einer Integration wie DATEV sind davon ausgenommen.