Dieser Artikel erklärt, was die 0,002%-Tagespauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden kann und wie Sie diese in Personio Payroll abbilden.
Was ist die 0,002 %-Tagespauschale?
Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, wird dieser Vorteil zusätzlich zum Nutzungsvorteil für Privatfahrten nach einem eigenen Berechnungsschema bewertet. Dabei besteht die Möglichkeit, zwischen zwei Methoden zu wählen:
- 0,03 %-Monatspauschale: Der geldwerte Vorteil wird pauschal für den gesamten Monat berechnet. Unabhängig davon, wie oft das Fahrzeug tatsächlich für den Arbeitsweg genutzt wurde.
- 0,002 %-Tagespauschale (Einzelbewertung): Der geldwerte Vorteil wird auf Basis der tatsächlich gefahrenen Tage berechnet. Diese Methode kann vorteilhaft sein, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nur außergewöhnlich für den Weg zur Arbeit nutzt.
Die Entscheidung, ob die 0,03 %-Monatspauschale oder die Einzelbewertung zur Berechnung herangezogen wird, hat einheitlich für das komplette Kalenderjahr zu erfolgen. Das gilt auch bei einem unterjährigen Fahrzeugwechsel. Ein monatsweiser Wechsel zwischen beiden Methoden ist nicht zulässig.
Formel zur Berechnung der 0,002%-Tagespauschale:
Geldwerter Vorteil = 0,002 % x Bruttolistenpreis x Entfernungskilometer x Anzahl der Fahrten
Die 0,002 %-Regelung zur möglichen tageweisen Berechnung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist im BMF-Schreiben v. 03.03.2022 geregelt.
Wer darf diese Methode wählen?
Ob der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Monatspauschale oder mittels Einzelbewertung berechnet wird, kann der Arbeitnehmer selbst für das gesamte Kalenderjahr wählen. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Einzelbewertung verpflichtet, sofern sich aus einzelvertraglichen oder kollektivrechtlicher Regelungen nichts anderes ergibt und der Arbeitnehmer die erforderlichen Angaben und Nachweise zu den tatsächlichen Fahrten erbringt.
Der Ansatz ist jahresbezogen auf maximal 180 Fahrten gedeckelt, auch wenn im Laufe des Jahres mehrere Dienstwagen genutzt werden.
Vergleich zwischen 0,03 %-Monatspauschale und 0,002 %-Tagespauschale
Beispiel 1: Arbeitnehmer führt keine Aufzeichnungen
- Einem Arbeitnehmer im Außendienst steht ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
- Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000,00 €.
- Jeweils montags und freitags sucht der Arbeitnehmer ganztags das Unternehmen auf.
- Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 45 km.
- Aufzeichnungen über diese Fahrten liegen der HR-Abteilung nicht vor.
Ergebnis:
- Die regelmäßigen Fahrten an den Unternehmenssitz stellen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dar.
- Das Unternehmen stellt auch ohne arbeitsrechtliche Zuordnung die erste Tätigkeitsstätte dar.
- Ein geldwerter Vorteil muss angesetzt werden. Da keine Aufzeichnung vorliegt, muss dies über die 0,03 %-Monatspauschale erfolgen.
| Privatfahrten (1 % von 40.000,00 €) | 400,00 € |
| Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % x 40.000,00 € x 45 km) | + 540,00 € |
| Geldwerter Vorteil gesamt | 940,00 € |
Beispiel 2: Arbeitnehmer führt Aufzeichnungen
- Einem Arbeitnehmer im Außendienst steht ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
- Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000,00 €.
- Jeweils montags und freitags sucht der Arbeitnehmer ganztags das Unternehmen auf, welches laut arbeitsrechtlicher Zuordnung die erste Tätigkeitsstätte darstellt.
- Im Monat Januar betrifft dies fünf Fahrten.
- Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 45 km.
- Aufzeichnungen über diese Fahrten liegen der HR-Abteilung vor.
Ergebnis:
Anwendung der 0,002 %-Tagespauschale ist gestattet
| Privatfahrten (1 % von 40.000,00 €) | 400,00 € |
| Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002 % x 40.000,00 € x 45 km x 5 Fahrten) | + 180,00 € |
| Geldwerter Vorteil gesamt | 580,00 € |
0,002 %-Tagespauschale in Personio Payroll verwalten
Produkbeschränkungen
Das Widget zur Firmenwagenvereinbarung berechnet den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte automatisch nach der 0,03 %-Monatspauschale. Die 0,002%-Tagespauschale nach der Einzelbewertung der Fahrten kann das Widget aktuell nicht berechnen, da hierfür die tatsächlichen Fahrten erfasst werden müssen. Möchten Ihre Mitarbeitenden die Einbewertung der Fahrten nutzen, ist dafür eine zusätzliche Lohnart anzulegen und eine separate manuelle Berechnung durchzuführen.
Da es sich um eine manuell gepflegte Lohnart handelt, wird die Differenz der Bemessungsgrundlage (BMGL) für die Umsatzsteuer für diese Lohnart nicht automatisch im Accounting-Report ausgewiesen. Bitte berücksichtigen Sie diesen USt-Effekt aus der Firmenwagengestellung eigenständig.
0,002 %-Tagespauschale einrichten
Vergütungsart anlegen
Legen Sie im ersten Schritt eine entsprechende Lohnart für den geldwerten Vorteil an. Wenden Sie sich nach dem Anlegen der Lohnarten anschließend an unser Payroll-Support-Team, damit die finale Einrichtung im Hintergrund abgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen zum Einrichten von Lohnarten finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Buchungseinstellung hinterlegen
Nach der Rückmeldung durch unser Payroll-Support-Team, dass alle Lohnarten eingerichtet wurden, müssen diese in den Buchungseinstellungen einem Sachkonto zugeordnet werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Navigieren Sie zum Bereich Lohnbuchhaltung > Verwalten.
- Klicken Sie auf Buchhaltungsbericht > Geldwerter Vorteil.
- Suchen Sie die entsprechenden Lohnarten.
- Hinterlegen Sie das Sachkonto.
- Klicken Sie auf Speichern.
Weitere Informationen zum Buchhaltungsbericht finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Anlegen des Firmenwagens
Legen Sie zunächst wie gewohnt im Mitarbeitendenprofil über das Widget zur Firmenwagenvereinbarung einen Firmenwagen an.
Weitere Informationen zum Anlegen eines Firmenwagens finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Berechnung des geldwerten Vorteils
Ihr Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, monatlich kalendertaggenaue Aufzeichnungen zu erfassen und an seinen Arbeitgeber zu übermitteln.
Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil auf Basis dieser Aufzeichnungen. Die entsprechende Formel finden Sie im oberen Abschnitt. Pflegen Sie anschließend diesen Betrag im Reiter Vergütung des Mitarbeitendenprofils ein.
Weitere Informationen zu Gehaltsbestandteilen im Mitarbeitendenprofil finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Nachweispflicht
Für den Ansatz der 0,002%-Tagespauschale gilt:
- Die Aufzeichnungen der tatsächlichen Fahrten sind zum Lohnkonto zu nehmen und aufzubewahren. Ohne Nachweis ist ersatzweise die 0,03 %-Monatspauschale anzusetzen.
- Die gewählte Methode gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr; ein monatsweiser Wechsel zwischen 0,03 % und 0,002 % ist nicht zulässig.
- Der Ansatz ist jahresbezogen auf maximal 180 Fahrten gedeckelt, auch bei mehreren Dienstwagen im Jahr.
FAQ
Kann ich die 0,002 %-Methode auch nur für einzelne Monate anwenden?
Nein. Die Wahl der Berechnungsmethode gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr. Ein Wechsel zwischen der 0,03 %-Monatspauschale und der 0,002 %-Tagespauschale innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.
Gilt die Deckelung auf 180 Fahrten pro Fahrzeug oder pro Mitarbeitendem?
Die Deckelung gilt pro Mitarbeitendem und Kalenderjahr – auch wenn im Laufe des Jahres mehrere Dienstwagen genutzt werden.
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender keine Aufzeichnungen einreicht?
Ohne Nachweis der tatsächlichen Fahrttage ist die 0,002 %-Methode nicht zulässig. In diesem Fall muss die 0,03 %-Monatspauschale angesetzt werden.
Gilt dieser Prozess auch für die vorbereitende Lohnbuchhaltung oder DATEV-Kunden?
Nein. Der beschriebene Prozess über eine separate Lohnart gilt ausschließlich für Personio Payroll.
Muss ich das Widget für die Firmenwagenvereinbarung trotzdem befüllen?
Ja. Das Widget für die Firmenwagenvereinbarung wird weiterhin benötigt, um den geldwerten Vorteil für Privatfahrten (1 %-Regelung) korrekt zu berechnen. Die 0,002 %-Tagespauschale wird zusätzlich über die separate Lohnart abgebildet.