Allgemeines
Kurzarbeit ist eine befristete Verringerung der Arbeitszeit im Betrieb, verbunden mit einer entsprechenden Minderung des Arbeitsentgelts. Ziel ist es, vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten durch etwa durch Auftrags- oder Produktionsrückgänge, mithilfe des Kurzarbeitergelds abzufedern.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (§ 95 SGB III):
- Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
- Persönliche Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt
- Betriebliche Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt
- Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit angezeigt.
Weitere allgemeine Informationen zur Kurzarbeit finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Um eine korrekte Berechnung und Auswertung von Kurzarbeit in Personio durchzuführen, müssen einige Einstellungen beachtet werden. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Berechnungsschemata für die Berechnung von Kurzarbeitergeld
Allgemeines Berechnungsschema für Kurzarbeitergeld
Schritt 1: Berechnung des Brutto-Soll-Entgelts
Das Brutto-Soll-Entgelt ist das Gehalt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit für den Zeitraum erhalten hätte. Es werden alle regulären Gehaltsbestandteile berücksichtigt, die normalerweise gezahlt worden wären.
|
€ Summe aller ungekürzten Gehaltsbestandteile, die in das Soll-Entgelt einfließen (z. B. Monatsgehalt oder Stundenlohn) |
Schritt 2: Berechnung des Netto-Soll-Entgelts
Das Netto-Soll-Entgelt simuliert das Nettogehalt, welches der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erhalten hätte. Hiervor werden pauschale Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen. Der Leistungssatz (60 % oder 67 %) bestimmt die Höhe des Kurzarbeitergelds.
|
€ Brutto-Soll-Entgelt, gerundet auf die nächsten vollen 20 € (z. B. 2.345,00 € → 2.340,00 € oder 2.355,00 € → 2.360,00 €) |
|
| ./. |
€ pauschaler Abzug von 20 % SV-Beiträgen (z. B. 20 % Abzug von 2.340,00 = 1.872,00 €) |
| ./. |
€ Steuerberechnung nach pauschalierten Werten |
| x |
Anwendung des KUG-Leistungssatzes |
| = |
€ Netto-Soll-Entgelt |
Hinweis
Die Steuerberechnung nach pauschlierten Werten erfolgt auf Basis gesetzlich festgelegter Durchschnittswerte und Standardannahmen. Dabei wird angenommen, dass die Person:
▶︎ Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung gilt
▶︎ weder ein Pflegeversicherungs-Zu- oder ‑abschlag noch ein PV-Zuschlag für Sachsen anfällt,
▶︎ keiner Konfession angehört (d. h. keine Kirchensteuer zahlt)
▶︎ keine weiteren Frei- oder Hinzurechnungsbeträge angesetzt werden.
Schritt 3: Berechnung des Brutto-Ist-Entgelts
Das Brutto-Ist-Entgelt ist das tatsächlich gezahlte Gehalt während der Kurzarbeit. Es basiert auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und den entsprechenden Gehaltsbestandteilen.
| € Summe aller ungekürzten Gehaltsbestandteile, die in das Ist-Entgelt einfließen | |
| / | Soll-Stunden |
| x | tatsächlich geleisteten Stunden |
| = | € Brutto-Ist-Entgelt |
Schritt 4: Berechnung des Netto-Ist-Entgelts
Das Netto-Ist-Entgelt errechnet sich aus dem Brutto-Ist-Entgelt. Von diesem Betrag werden pauschal Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen. Der Leistungssatz (60 % oder 67 %) bestimmt die Höhe des Kurzarbeitergelds.
|
€ Brutto-Ist-Entgelt, gerundet auf die nächsten vollen 20 € (z. B. 1.916,67 € → 1.920,00 €) |
|
| ./. |
€ pauschaler Abzug von 20 % SV-Beiträgen |
| ./. |
€ Steuerberechnung nach pauschalierten Werten |
| x |
Anwendung des KUG-Leistungssatzes |
| = |
€ Netto-Ist-Entgelt |
Schritt 5: Berechnung des KUG-Entgelts
Das KUG-Entgelt ist die Differenz zwischen dem Netto-Soll-Entgelt und dem Netto-Ist-Entgelt. Es gleicht den Verdienstausfall aus, der durch die Kurzarbeit entstanden ist, sodass der Arbeitnehmer einen Teil seines entgangenen Nettoeinkommens ersetzt bekommt.
| € Netto-Soll-Entgelt | |
| ./. | € Netto-Ist-Entgelt |
| = | € KUG-Entgelt |
Berechnungsschema bei Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld der Steuerpflicht unterliegt.
Allerdings gibt es im Hinblick auf die Sozialversicherung eine besondere Regelung: Der Zuschuss durch den Arbeitgeber ist bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei, solange die Summe aus dem Arbeitgeberzuschuss zum KUG und dem eigentlichen Kurzarbeitergeld nicht mehr als 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts beträgt.
Die Formel zur Berechnung sieht wie folgt aus:
Schritt 1: Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts
|
€ Brutto-Soll-Entgelt |
|
| ./. |
€ Brutto-Ist-Entgelt |
| = |
Differenz × 80 % |
| = |
€ fiktives Arbeitsentgelt (80 %) |
Schritt 2: Prüfung Unterschiedsbetrag
|
€ Kurzarbeitergeld |
|
| + |
€ Zuschuss zum Kurzarbeitergeld |
| = |
€ Gesamtbetrag aus KUG und Zuschuss |
Die Summe aus dem gezahlten Kurzarbeitergeld und dem Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld wird mit dem sogenannten fiktiven Arbeitsentgelt verglichen. Übersteigt die Summe aus Kurzarbeitergeld und Zuschuss diesen fiktiven Betrag nicht, bleibt der Arbeitgeberzuschuss vollständig sozialversicherungsfrei.
Erst wenn die Summe aus Kurzarbeitergeld und Zuschuss das fiktive Arbeitsentgelt überschreitet, ist der übersteigende Teil des Zuschusses sozialversicherungspflichtig.
Schritt 3: Berechnung des sv-freien Zuschusses
|
€ fiktives Arbeitsentgelt (80 %) |
|
| ./. |
€ Kurzarbeitergeld |
| = |
€ sv-freier Teil des Zuschusses |
Zieht man den sozialversicherungsfreien Anteil des Arbeitgeberzuschusses vom insgesamt gezahlten Zuschuss ab, erhält man als Ergebnis den sozialversicherungspflichtigen Anteil.
Berechnungsschema bei KUG und Feiertagen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Berechnung des Kurzarbeitergelds, wenn im betreffenden Zeitraum ein Feiertag liegt, an dem der Arbeitnehmer ansonsten einen KUG-bedingten Arbeitsausfall gehabt hätte.
Schritt 1: Berechnung des KUG-Feiertags-Entgelt
Im ersten Schritt wird berechnet, wie viel Kurzarbeitergeld anteilig für die auf einen Feiertag entfallenden Ausfallstunden gezahlt wird.
|
€ KUG-Entgelt |
|
| / |
Ausfallstunden |
| x |
Feiertagsstunden |
| = |
€ KUG-Feiertags-Entgelt |
Schritt 2: Berechnung des Brutto-Ist-Entgelts inklusive des Feiertags
Das Brutto-Ist-Entgelt inklusive Feiertag setzt sich aus dem anteiligen Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und den bezahlten Feiertagsstunden zusammen.
|
€ Summe aller ungekürzten Gehaltsbestandteile, die in das Ist-Entgelt einfließen |
|
| / |
Soll-Stunden |
| x |
tatsächlich gearbeitete Stunden |
| = |
Anteil für tatsächlich geleistete Stunden |
|
€ Summe aller ungekürzten Gehaltsbestandteile, die in das Ist-Entgelt einfließen |
|
| / |
Soll-Stunden |
| x |
Feiertagsstunden |
| = |
Anteil für Feiertagsstunden |
|
Anteil für tatsächlich geleistete Stunden |
|
| + |
Anteil für Feiertagsstunden |
| = |
Brutto-Ist-Entgelts inklusive des Feiertags |
Schritt 3: Berechnung des Netto-Ist-Entgelts inklusive Feiertag
Das Netto-Ist-Entgelt inklusive Feiertag ergibt sich aus dem Brutto-Ist-Entgelt nach Abzug pauschaler Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Es bildet die Grundlage für die KUG-Berechnung.
|
€ Brutto-Ist-Entgelt inkl. Feiertag, gerundet auf die nächsten vollen 20 € |
|
| ./. |
€ pauschaler Abzug von 20 % SV-Beiträgen |
| ./. |
€ Steuerberechnung nach pauschalierten Werten |
| x |
Anwendung des KUG-Leistungssatzes |
| = |
€ Netto-Ist-Entgelt inkl. Feiertag |
Schritt 4: Berechnung KUG-Entgelt ohne Feiertag
Das KUG-Entgelt ohne Feiertag ist die Differenz zwischen dem Netto-Soll-Entgelt (ohne Kurzarbeit) und dem Netto-Ist-Entgelt inklusive Feiertag. Dieser Betrag wird als Kurzarbeitergeld ausgezahlt.
|
€ Netto-Soll-Entgelt |
|
| ./. |
€ Netto-Ist-Entgelt inkl. Feiertag |
| = |
€ KUG-Entgelt ohne Feiertag |
Berechnungsschema bei KUG und Krankheit
Falls beim Kurzarbeitergeld (KUG) gleichzeitig eine Krankheit vorliegt, die bereits vor Beginn des KUG-Bezugszeitraums begonnen hat, erfolgt eine gesonderte Berechnung. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer für die Auszahlung des Kurzarbeitergelds zwei separate Lohnarten auf seiner Lohnabrechnung. Das zuvor berechnete KUG-Entgelt aus Schritt 5 wird nicht direkt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Stattdessen werden die folgenden Zusatzberechnungen vorgenommen:
Schritt 1: Berechnung KUG-Entgelt mit Krankheit
|
€ KUG-Entgelt |
|
| / |
Ausfallstunden |
| x |
Krankheitsstunden |
| = |
€ KUG-Entgelt mit Krankheit |
Schritt 2: KUG-Entgelt ohne Krankheit
|
€ KUG-Entgelt |
|
| / |
Ausfallstunden |
| x |
tatsächlich geleistete Stunden |
| = |
€ KUG-Entgelt ohne Krankheit |
Anwendungsbeispiele für KUG in Personio Payroll
Hinweis
Die nachfolgenden Berechnungen und Erläuterungen dienen ausschließlich zu Informations- und Anschauungszwecken. Sie stellen keine verbindliche Auskunft oder Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Berechnung von KUG kann je nach individueller Situation des Arbeitnehmers, betrieblichen Vorgaben und der Entgeltabrechnungssoftware abweichen. Insbesondere können Rundungsregeln, steuerliche Besonderheiten oder Änderungen der Sozialversicherungsvorschriften zu abweichenden Ergebnissen führen.
Beispiel 1: Stundenlohnempfänger
Der Arbeitgeber hat für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2025 Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Der Arbeitnehmer mit den nachfolgenden Informationen soll mit KUG abgerechnet werden:
- Personen- / Beitragsgruppenschlüssel: 101 / 1111
- Steuerdaten: Steuerklasse 4 ohne Kinderfreibetrag
- Die reguläre Arbeitszeit beträgt Montag bis Freitag 40 Stunden pro Woche (8 Stunden täglich).
- Stundenlohn: 19,00 € pro Stunde
KUG-Daten Juli:
- 07.10. bis 16.10. – 4 Ausfallstunden täglich
- 17.10. bis 31.10. – 8 Ausfallstunden täglich
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Bezieht Kurarbeitergeld |
Ja |
Zur Berechnung von KUG muss zwingend „Ja“ im Attribut hinterlegt werden. |
| Leistungsantrag: KUG-Nummer |
K12345678 |
Die individuelle KUG-Leistungsantragsnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Leistungsantrag: Arbeitsausfallnummer |
AA-1234 |
die individuelle KUG-Ausfallnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Startdatum Kurzarbeitergeld |
01.05.2025 |
|
| Enddatum Kurzarbeitergeld |
31.12.2025 |
|
| Leistungssatz-Gruppe |
(leer) |
Da kein abweichender Leistungssatz abgerechnet werden soll, kann das Feld leer bleiben. |
| Beitragsherabsetzung während KUG-Startdatum |
(leer) |
Da es sich hierbei nicht um einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer handelt, kann keine Beitragsherabsetzung beantragt werden. |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss. |
| Hinzuverdienst bei weiteren Arbeitgebern während KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitnehmer bezieht keinen Hinzuverdienst. |
| Soll-Stunden |
184,00 |
23 Arbeitstage im Oktober x 8 Stunden tägliche Arbeitszeit = 184,00 Stunden |
| Ausfallstunden |
120,00 |
07.10. – 16.10.: 4h x 8 AT = 32 Stunden |
| Tatsächlich geleistete Stunden |
64,00 |
184 Sollstunden – 120 Ausfallstunden = 64 Stunden |
| Krank ohne Lohnfortzahlung (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
| Feiertage (in Stunden) |
(leer) |
Keine Feiertage |
| Krank (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
Berechnungsschema Kurzarbeitergeld
Sie finden in der folgenden Übersicht, wie sich das Kurzarbeitergeld nach dem oben aufgeführten Schema berechnen würde:
|
1. Berechnung Brutto-Soll-Entgelt 19,00 € x 184,00 Soll-Stunden |
= 3.496,00 € |
|
2. Berechnung Netto-Soll-Entgelt
|
|
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 2.378,67 € x 60 % |
|
|
3. Berechnung Brutto-Ist-Entgelt 3.496,00 € / 184,00 Stunden x 64,00 tatsächliche Stunden |
|
|
4. Berechnung Netto-Ist-Entgelt
|
1.220,00 € |
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 976,00 € x 60 % |
|
|
5. Berechnung des KUG-Entgelt |
|
Beispiel 1a: Sozialversicherungsfreier AG-Zuschuss
Zusätzlich zum Kurzarbeitergeld entscheidet sich der Arbeitgeber, einen Zuschuss zum KUG von 300,00 € zu zahlen.
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
300,00 |
|
Anschließend können Sie prüfen, ob der Zuschuss zum KUG sozialversicherungsfrei an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann:
|
1. Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts
|
|
|
2. Prüfung des Unterschiedsbetrags
|
|
Der Gesamtbetrag aus Kurzarbeitergeld und Zuschuss des Arbeitgebers liegt unter dem fiktiven Arbeitsentgelt von 1.824,00 €.
Demnach ist der Zuschuss von 300,00 € durch den Arbeitgeber voll sozialversicherungsfrei.
Beispiel 1b: Teilweise sozialversicherungsfreier AG-Zuschuss
Zusätzlich zum Kurzarbeitergeld entscheidet sich der Arbeitgeber, einen Zuschuss zum KUG von 600,00 € zu zahlen.
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
600,00 |
|
Anschließend können Sie prüfen, ob der Zuschuss zum KUG sozialversicherungsfrei an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann:
|
1. Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts
|
|
|
2. Prüfung des Unterschiedsbetrags
|
|
Der Gesamtbetrag aus Kurzarbeitergeld und Zuschuss des Arbeitgebers liegt über dem fiktiven Arbeitsentgelt von 1.824,00 €.
|
1. Berechnung des sv-freien Zuschusses
|
|
Das bedeutet, dass der Arbeitgeberzuschuss bis zu einem maximalen Betrag von 982,40 € von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Sollte der Zuschuss diesen Höchstbetrag überschreiten, so ist nur der darüber hinausgehende Teil sozialversicherungspflichtig. Demnach ist der Zuschuss von 1.100,00 € durch den Arbeitgeber nur teilweise sozialversicherungsfrei.
- Anteil AG-Zuschuss, sv-frei: 982,40 €
- Anteil AG-Zuschuss, sv-pflichtig: 117,60 €
Beispiel 2: Gehaltsempfänger
Der Arbeitgeber hat für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2025 Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Der Arbeitnehmer mit den nachfolgenden Informationen soll mit KUG abgerechnet werden:
- Personen- / Beitragsgruppenschlüssel: 101 / 1111
- Steuerdaten: Steuerklasse 3, 2,0 Kinderfreibetrag
- Die reguläre Arbeitszeit beträgt Montag bis Freitag 40 Stunden pro Woche (8 Stunden täglich).
- Fixgehalt: 4.199,99 €
KUG-Daten Juli:
- 07.10. bis 16.10. - 4 Ausfallstunden täglich
- 17.10. bis 31.10. - 8 Ausfallstunden täglich
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Bezieht Kurarbeitergeld |
Ja |
Zur Berechnung von KUG muss zwingend „Ja“ im Attribut hinterlegt werden. |
| Leistungsantrag: KUG-Nummer |
K12345678 |
Die individuelle KUG-Leistungsantragsnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Leistungsantrag: Arbeitsausfallnummer |
AA-1234 |
die individuelle KUG-Ausfallnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Startdatum Kurzarbeitergeld |
01.05.2025 |
|
| Enddatum Kurzarbeitergeld |
31.12.2025 |
|
| Leistungssatz-Gruppe |
(leer) |
Da kein abweichender Leistungssatz abgerechnet werden soll, kann das Feld leer bleiben. |
| Beitragsherabsetzung während KUG-Startdatum |
(leer) |
Da es sich hierbei nicht um einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer handelt, kann keine Beitragsherabsetzung beantragt werden. |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss. |
| Hinzuverdienst bei weiteren Arbeitgebern während KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitnehmer bezieht keinen Hinzuverdienst. |
| Soll-Stunden |
173,33 |
Gehaltsempfänger mit 40 h/Woche * 13 Wochen = 173,33 h |
| Ausfallstunden |
120,00 |
07.10. – 16.10.: 4h x 8 AT = 32 Stunden |
| Tatsächlich geleistete Stunden |
53,33 |
173,33 Sollstunden - 120 Ausfallstunden = 53,33 Stunden |
| Krank ohne Lohnfortzahlung (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
| Feiertage (in Stunden) |
(leer) |
Keine Feiertage |
| Krank (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
Berechnungsschema Kurzarbeitergeld
Sie finden in der folgenden Übersicht, wie sich das Kurzarbeitergeld nach dem oben aufgeführten Schema berechnen würde:
|
1. Berechnung Brutto-Soll-Entgelt Monatsgehalt |
= 4.199,99 € |
|
2. Berechnung Netto-Soll-Entgelt
|
|
| x anzuwendender Leistungssatz (67 %) 3.099,67 € x 67 % |
|
|
3. Berechnung Brutto-Ist-Entgelt 4.199,99 € / 173,33 Stunden x 53,33 tatsächliche Stunden |
|
|
4. Berechnung Netto-Ist-Entgelt
|
1.300,00 € |
| x anzuwendender Leistungssatz (67 %) 1.040,00 € x 67 % |
|
|
5. Berechnung des KUG-Entgelt |
|
Beispiel 3: Stundenlohn und KUG mit Feiertag
Der Arbeitgeber hat für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2025 Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Der Arbeitnehmer mit den nachfolgenden Informationen soll mit KUG abgerechnet werden:
- Personen- / Beitragsgruppenschlüssel: 101 / 1111
- Steuerdaten: Steuerklasse 4, kein Kinderfreibetrag
- Die reguläre Arbeitszeit beträgt Montag bis Freitag 40 Stunden pro Woche (8 Stunden täglich).
- Stundenlohn: 19,00 € pro Stunde
KUG-Daten Juli:
- 07.10. bis 16.10. – 4 Ausfallstunden täglich
- 17.10. bis 31.10. – 8 Ausfallstunden täglich
- Feiertage am 03.10. und 31.10.
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Bezieht Kurarbeitergeld |
Ja |
Zur Berechnung von KUG muss zwingend „Ja“ im Attribut hinterlegt werden. |
| Leistungsantrag: KUG-Nummer |
K12345678 |
Die individuelle KUG-Leistungsantragsnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Leistungsantrag: Arbeitsausfallnummer |
AA-1234 |
die individuelle KUG-Ausfallnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Startdatum Kurzarbeitergeld |
01.05.2025 |
|
| Enddatum Kurzarbeitergeld |
31.12.2025 |
|
| Leistungssatz-Gruppe |
(leer) |
Da kein abweichender Leistungssatz abgerechnet werden soll, kann das Feld leer bleiben. |
| Beitragsherabsetzung während KUG-Startdatum |
(leer) |
Da es sich hierbei nicht um einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer handelt, kann keine Beitragsherabsetzung beantragt werden. |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss. |
| Hinzuverdienst bei weiteren Arbeitgebern während KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitnehmer bezieht keinen Hinzuverdienst. |
| Soll-Stunden |
184,00 |
23 Arbeitstage im Oktober x 8 Stunden tägliche Arbeitszeit = 184,00 Stunden |
| Ausfallstunden |
120,00 |
07.10. – 16.10.: 4h x 8 AT = 32 Stunden |
| Tatsächlich geleistete Stunden |
64,00 |
184 Sollstunden – 120 Ausfallstunden = 64 Stunden |
| Krank ohne Lohnfortzahlung (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
| Feiertage (in Stunden) |
8,00 |
1 Feiertag à 8 Stunden |
| Krank (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
Berechnungsschema Kurzarbeitergeld
Sie finden in der folgenden Übersicht, wie sich das Kurzarbeitergeld nach dem oben aufgeführten Schema berechnen würde:
|
1. Berechnung Brutto-Soll-Entgelt 19,00 € x 184,00 Soll-Stunden |
= 3.496,00 € |
|
2. Berechnung Netto-Soll-Entgelt
|
|
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 2.378,67 € x 60 % |
|
|
3. Berechnung Brutto-Ist-Entgelt 3.496,00 € / 184,00 Stunden x 64,00 tatsächliche Stunden |
|
|
4. Berechnung Netto-Ist-Entgelt
|
1.220,00 € |
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 976,00 € x 60 % |
|
|
5. Berechnung des KUG-Entgelt |
|
Berechnung des KUG-Feiertagsentgelts
|
1. Berechnung KUG-Feiertags-Entgelt 841,60 € / 120 Ausfallstunden x 8 Feiertagsstunden |
= 56,11 € |
|
2. Berechnung Brutto-Ist-Entgelt inkl. Feiertag
|
|
|
3. Berechnung Netto-Ist-Entgelt inkl. Feiertag
|
|
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 1.088,00 € x 60 % |
|
|
4. Berechnung KUG-Entgelt ohne Feiertag
|
1427,20 € |
Beispiel 4: Stundenlohnempfänger und Krankheitsbeginn während KUG
Der Arbeitgeber hat für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2025 Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Der Arbeitnehmer mit den nachfolgenden Informationen soll mit KUG abgerechnet werden:
- Personen- / Beitragsgruppenschlüssel: 101 / 1111
- Steuerdaten: Steuerklasse 4, kein Kinderfreibetrag
- Die reguläre Arbeitszeit beträgt Montag bis Freitag 40 Stunden pro Woche (8 Stunden täglich).
- Stundenlohn: 19,00 € pro Stunde
KUG-Daten Juli:
- 07.10. bis 16.10. - 4 Ausfallstunden täglich
- 17.10. bis 31.10. - 8 Ausfallstunden täglich
- Krankheitszeitraum: 15.10. bis 20.10.
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Bezieht Kurarbeitergeld |
Ja |
Zur Berechnung von KUG muss zwingend „Ja“ im Attribut hinterlegt werden. |
| Leistungsantrag: KUG-Nummer |
K12345678 |
Die individuelle KUG-Leistungsantragsnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Leistungsantrag: Arbeitsausfallnummer |
AA-1234 |
die individuelle KUG-Ausfallnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Startdatum Kurzarbeitergeld |
01.05.2025 |
|
| Enddatum Kurzarbeitergeld |
31.12.2025 |
|
| Leistungssatz-Gruppe |
(leer) |
Da kein abweichender Leistungssatz abgerechnet werden soll, kann das Feld leer bleiben. |
| Beitragsherabsetzung während KUG-Startdatum |
(leer) |
Da es sich hierbei nicht um einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer handelt, kann keine Beitragsherabsetzung beantragt werden. |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss. |
| Hinzuverdienst bei weiteren Arbeitgebern während KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitnehmer bezieht keinen Hinzuverdienst. |
| Soll-Stunden |
184,00 |
23 Arbeitstage im Oktober x 8 Stunden tägliche Arbeitszeit = 184,00 Stunden |
| Ausfallstunden |
120,00 |
07.10. – 16.10.: 4h x 8 AT = 32 Stunden |
| Tatsächlich geleistete Stunden |
64,00 |
184 Sollstunden – 120 Ausfallstunden = 64 Stunden |
| Krank ohne Lohnfortzahlung (in Stunden) |
24,00 |
15.10. – 16.10.: 4h × 2 AT = 8 Stunden |
| Feiertage (in Stunden) |
(leer) |
Keine Feiertage |
| Krank (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
Als Nächstes muss die Abwesenheit vom 15.10. bis 20.10. hinterlegt werden. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit müssen bei der Abwesenheit unter Zusätzliche Angaben noch weitere Informationen hinterlegt werden.
| Frage |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Im Falle von Kurzarbeit: An welchen Tagen während des Krankheitsfalles hätte der Mitarbeiter das volle Kurzarbeitergeld bezogen? |
2025-10-17,2025-10-18,2025-10-19,2025-10-20 |
Vom 17. bis 20.10. hätte der Arbeitnehmer für den gesamten Tag Kurzarbeitergeld erhalten. |
|
An welchen Tagen und an wie vielen Stunden befindet sich der der Arbeitnehmer anteilig in Kurzarbeit während der Abwesenheit? |
2025-10-15:4,2025-10-16:4 |
vom 15. bis 16.10. hätte der Arbeitnehmer für 4 Stunden je Tag Kurzarbeitergeld erhalten. |
Berechnungsschema Kurzarbeitergeld
Sie finden in der folgenden Übersicht, wie sich das Kurzarbeitergeld nach dem oben aufgeführten Schema berechnen würde:
|
1. Berechnung Brutto-Soll-Entgelt 19,00 € x 184,00 Soll-Stunden |
= 3.496,00 € |
|
2. Berechnung Netto-Soll-Entgelt
|
|
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 2.378,67 € x 60 % |
|
|
3. Berechnung Brutto-Ist-Entgelt 3.496,00 € / 184,00 Stunden x 64,00 tatsächliche Stunden |
|
|
4. Berechnung Netto-Ist-Entgelt
|
1.220,00 € |
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 976,00 € x 60 % |
|
|
5. Berechnung des KUG-Entgelt |
|
In diesem Fall wird keine separate Lohnart auf der Entgeltbescheinigung für den Krankheitszeitraum ausgewiesen.
Beispiel 5: Stundenlohnempfänger und Krankheitsbeginn vor KUG
Der Arbeitgeber hat für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2025 Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Der Arbeitnehmer mit den nachfolgenden Informationen soll mit KUG abgerechnet werden:
- Personen- / Beitragsgruppenschlüssel: 101 / 1111
- Steuerdaten: Steuerklasse 4, kein Kinderfreibetrag
- Die reguläre Arbeitszeit beträgt Montag bis Freitag 40 Stunden pro Woche (8 Stunden täglich).
- Stundenlohn: 19,00 € pro Stunde
KUG-Daten Juli:
- 07.10. bis 16.10. - 4 Ausfallstunden täglich
- 17.10. bis 31.10. - 8 Ausfallstunden täglich
- Krankheitszeitraum: 29.09. bis 20.10.
Die Informationen müssen im Mitarbeitenden-Profil wie folgt hinterlegt werden:
| Attribute |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Bezieht Kurarbeitergeld |
Ja |
Zur Berechnung von KUG muss zwingend „Ja“ im Attribut hinterlegt werden. |
| Leistungsantrag: KUG-Nummer |
K12345678 |
Die individuelle KUG-Leistungsantragsnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Leistungsantrag: Arbeitsausfallnummer |
AA-1234 |
die individuelle KUG-Ausfallnummer findet sich auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit. |
| Startdatum Kurzarbeitergeld |
01.05.2025 |
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| Enddatum Kurzarbeitergeld |
31.12.2025 |
|
| Leistungssatz-Gruppe |
(leer) |
Da kein abweichender Leistungssatz abgerechnet werden soll, kann das Feld leer bleiben. |
| Beitragsherabsetzung während KUG-Startdatum |
(leer) |
Da es sich hierbei nicht um einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer handelt, kann keine Beitragsherabsetzung beantragt werden. |
| Arbeitgeberzuschuss KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss. |
| Hinzuverdienst bei weiteren Arbeitgebern während KUG (€) |
(leer) |
Der Arbeitnehmer bezieht keinen Hinzuverdienst. |
| Soll-Stunden |
184,00 |
23 Arbeitstage im Oktober x 8 Stunden tägliche Arbeitszeit = 184,00 Stunden |
| Ausfallstunden |
120,00 |
07.10. – 16.10.: 4h x 8 AT = 32 Stunden |
| Tatsächlich geleistete Stunden |
64,00 |
184 Sollstunden – 120 Ausfallstunden = 64 Stunden |
| Krank ohne Lohnfortzahlung (in Stunden) |
(leer) |
Keine Krankheitstage |
| Feiertage (in Stunden) |
(leer) |
Keine Feiertage |
| Krank (in Stunden) |
48,00 |
07.10. - 16.10.: 4h x 8 AT = 32 Stunden |
Als Nächstes muss die Abwesenheit vom 29.09. bis 20.10. hinterlegt werden. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit müssen bei der Abwesenheit unter Zusätzliche Angaben noch weitere Informationen hinterlegt werden.
| Frage |
Eingabe |
Bemerkung/Berechnung |
| Im Falle von Kurzarbeit: An welchen Tagen während des Krankheitsfalles hätte der Mitarbeiter das volle Kurzarbeitergeld bezogen? |
2025-10-17,2025-10-18,2025-10-19,2025-10-20 |
Vom 17.-20.10. hätte der Arbeitnehmer für den gesamten Tag Kurzarbeitergeld erhalten. |
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An welchen Tagen und an wie vielen Stunden befindet sich der der Arbeitnehmer anteilig in Kurzarbeit während der Abwesenheit? |
2025-10-07:4,2025-10-08:4,2025-10-09:4,2025-10-10:4,2025-10-11:4,2025-10-12:4,2025-10-13:4,2025-10-14:4,2025-10-15:4,2025-10-16:4 |
vom 07.-16.10. hätte der Arbeitnehmer für 4 Stunden je Tag Kurzarbeitergeld erhalten
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Berechnungsschema Kurzarbeitergeld
Sie finden in der folgenden Übersicht, wie sich das Kurzarbeitergeld nach dem oben aufgeführten Schema berechnen würde:
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1. Berechnung Brutto-Soll-Entgelt 19,00 € x 184,00 Soll-Stunden |
= 3.496,00 € |
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2. Berechnung Netto-Soll-Entgelt
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| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 2.378,67 € x 60 % |
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3. Berechnung Brutto-Ist-Entgelt 3.496,00 € / 184,00 Stunden x 64,00 tatsächliche Stunden |
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4. Berechnung Netto-Ist-Entgelt
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1.220,00 € |
| x anzuwendender Leistungssatz (60 %) 976,00 € x 60 % |
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5. Berechnung des KUG-Entgelt |
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6. Berechnung KUG-Entgelt mit Krankheit 841,60 € / 120 Ausfallstunden x 48 Krankstunden |
= 336,64 € |
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7. Berechnung KUG-Entgelt ohne Krankheit 841,60 € / 120 Ausfallstunden x 72 tatsächlich geleistete Stunden |
= 504,95 € |
FAQ
Wie richte ich KUG in Personio Payroll ein?
Bitte kontaktieren Sie zunächst unseren Payroll-Support. Dieser wird Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen lassen, sowie die notwendigen Attribute für Sie in den Mitarbeitendenprofilen einrichten.
Wird der KUG-Leistungsantrag automatisch vom System erstellt?
Nein. Das Formular der Agentur für Arbeit müssen Sie manuell ausfüllen. Personio Payroll stellt keine speziellen Auswertungslisten für KUG bereit. Die benötigten Daten müssen aus verschiedenen Quellen (Lohnkonto, Gehaltsabrechnungen, Mitarbeiterprofilen usw.) zusammengestellt werden.
Werden die KUG-Abrechnungslisten automatisch vom System erstellt?
Nein. Auch die Abrechnungslisten der Agentur für Arbeit müssen von Ihnen manuell ausgefüllt werden. Personio Payroll bietet keine speziellen Auswertungslisten für KUG. Die erforderlichen Daten sind aus unterschiedlichen Quellen (Lohnkonto, Gehaltsabrechnungen, Mitarbeiterprofile usw.) zu entnehmen.
Nimmt Personio Payroll am KEA-Verfahren teil?
Nein. Die manuell ausgefüllten KUG-Leistungsanträge und KUG-Abrechnungslisten werden direkt von Ihnen bei der Agentur für Arbeit hochgeladen. Personio Payroll ist nicht in das KEA-Verfahren eingebunden.