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Was sind elektronische Entgeltersatzleistungen?
Die elektronische Entgeltersatzleistung, abgekürzt EEL, umfasst das digitale Meldeverfahren für Mitarbeitende, die Anspruch auf eine finanzielle Leistung bei vollem oder teilweisem Entgeltausfall haben. Versicherte sollen im Leistungsfall, in denen ihnen eine Entgeltersatzleistung zusteht, die Beträge vom Sozialversicherungsträger schnell und in korrekter Höhe erhalten. Um das zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Daten zur Berechnung zeitnah an die zuständige Krankenkasse melden.
Elektronische Übermittlung
Wie wird die EEL übermittelt?
Die Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber erfolgt rein elektronisch nach § 107 SGB IV über ein systemzertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm mittels des “Datenaustausch Entgeltersatzleistung” (DTA EEL) und ist nicht mehr in Papierform zulässig.
Alternativ können auch maschinell erstellte Ausfüllhilfen wie das SV-Meldeportal genutzt werden.
Hinweis
Es gibt nur noch wenige Ausnahmen, bei denen eine elektronische Übermittlung nicht zulässig ist. Darunter fallen z. B. die Gewährung von Krankengeld bei einer Organ- oder Gewebespende oder die Gewährung von Pflegeunterstützungsgeld.
An wen wird die EEL übermittelt?
Als Datenannahmestelle für die EEL fungiert die jeweilige gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Dabei nehmen die Krankenkassen zum einen die Daten der elektronischen Meldung an und leiten sie zum anderen an andere entsprechende Sozialversicherungsträger weiter.
Hinweis
Im Falle, dass für einen Arbeitnehmer keine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, wird die Meldung an eine Datenannahmestelle einer gesetzlichen Krankenkasse, basierend auf der Wahl des Arbeitgebers, übermittelt.
Was beinhaltet die EEL?
Für die Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Entgeltersatzleistung müssen neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers auch weitere Informationen übermittelt werden. Dazu zählen z. B.:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Betriebsnummer des Unternehmens
Hinzu kommen Informationen zur Höhe des Arbeitsentgelts. Die angegebenen Informationen und Schlüsselzahlen können sich dabei je nach Meldegrund unterscheiden.
Meldegründe im EEL Verfahren
Welche Meldegründe beinhaltet das EEL Verfahren?
Die Datenübermittlungspflicht gilt für die folgenden Bescheinigungen in Bezug auf Entgeltersatzleistung:
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus
- Kinderkrankengeld
- Kinderverletztengeld
- Mutterschaftsgeld
- Übergangsgeld – Leistung der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung
- Übergangsgeld – Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung
- Übergangsgeld der Unfallversicherung
- Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit
Ebenso muss der Arbeitgeber die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen gemäß §23c (1) SGB IV im Falle von ungekürzten weiter gezahlten Arbeitsentgelt während des Bezugs von Sozialleistungen elektronisch übermitteln.
Die Krankenkasse meldet die Höhe der Brutto- und Netto-Entgeltersatzleistung dem Arbeitgeber in elektronischer Form zurück
Zusätzlich sieht das EEL-Verfahren auch eine elektronische Anfrage des Arbeitgebers zu ggf. vorhandenen Vorerkrankungen sowie das Ende der Zahlung einer Entgeltersatzleistung vor. Auch hier erfolgt eine elektronische Rückmeldung auf etwaige Anfragen.
Voraussetzung für die EEL in der Versicherungspflicht
Damit eine EEL-Meldung an den Sozialversicherungsträger gesendet werden kann, muss der Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen in der Versicherungspflicht erfüllen:
Art der Ersatzleistung | Voraussetzung |
EEL- Krankengeld | Pflicht- oder freiwillig versichert, allgemeiner Beitragssatz:
|
EEL - Kinderkrankengeld | |
EEL - Mutterschaftsgeld | Pflicht- oder freiwillig versichert, allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz:
|
EEL - Verletztengeld | Unfallversicherungspflichtig |
EEL - Übergangsgeld RV | Rentenvericherungspflichtig |
EEL - Übergangsgeld BA | Arbeitslosenversicherungspflichtig |
EEL - Kinderverletztengeld | Keine Voraussetzung notwendig |
Meldefristen
Was sind die Meldefristen im EEL-Verfahren?
Eine Entgeltbescheinigung und damit eine EEL für den Bezug von Entgeltersatzleistungen ist dann vom Arbeitgeber zu melden, sobald folgende Punkte ersichtlich sind:
- Der Entgeltfortzahlungsanspruch endet zeitnah, da der Anspruchszeitraum von 42 Kalendertagen für die Lohnfortzahlung überschritten wird.
- Eine Freistellung aufgrund der Erkrankung eines Kindes erfolgt und der Freistellungszeitraum schon abgerechnet wurde.
- Die Mutterschutzfrist nach § 3 (1) MuSchG beginnt.
- Eine Freistellung aufgrund einer Mitaufnahme im Krankenhaus gemäß § 44b SGB V erfolgt.
In manchen Fällen fordert der Sozialversicherungsträger selbst die Meldung an. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Auslösung des Datensatzes unverzüglich nach Eingang der Anforderung zu veranlassen.