Was ist ein Schülerpraktikum?
Jugendliche, die als Bestandteil der allgemeinen schulischen Ausbildung an einem ein- bis zweiwöchigen Betriebspraktikum teilnehmen, machen dies im Rahmen des Unterrichts. Die Schülerschaft soll als Orientierungsmaßnahme einen vertieften Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt erhalten und so auf die kommende Berufswahl vorbereitet werden.
Hinweis:
Ein Schulpraktikum ist nicht mit dem Praktikum im eigentlichen sozialversicherungsrechtlichen Sinne gleichzusetzen, da es hier keinen beschäftigungsvorbereitenden oder ähnlichen Charakter gibt. Da dies im Lehrplan vorgeschrieben und somit die Schule zur Durchführung verantwortlich ist, findet das allgemeine Arbeitsrecht hier keine Anwendung.
Entgelt und Beiträge
Da bei einem Schulpraktikum kein Entgelt bezahlt wird, ist auch keine steuerliche Betrachtung nötig.
Entsprechend gilt eine Beitragsfreiheit für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Durch die Zeit im Unternehmen entstehen keinerlei negativen Auswirkungen auf die Familienversicherung der Jugendlichen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Vom Praktikumsbetrieb selbst sind keine Beiträge zu Entgeltfortzahlungsversicherungen (Umlageversicherungen) zu zahlen. Einzig und allein in der Unfallversicherung ist eine Meldung abzugeben und entsprechende Beiträge zu entrichten.
Hier eine Übersicht:
| Lohnsteuer | Kein Entgelt, dadurch lohnsteuerfrei | |
| Sozialversicherung |
Umlagen Nicht umlagepflichtig
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Sozialversicherungszweige
▶︎ Beitragsgruppenschlüssel: 0000
▶︎ Personengruppenschlüssel: 190 - Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. | ||