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Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL) sollen Arbeitnehmenden dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Als Bestandteil des Arbeitsentgelts fließen sie auf Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes als Geldleistung direkt in eine der gesetzlich genannten Anlageformen ein, wie beispielsweise Fondssparpläne, Bausparverträge oder betriebliche Altersvorsorge.
Vermögenswirksame Leistungen zeichnen sich durch die folgenden Charakteristiken aus:
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Anspruch auf vermögenswirksame Anlage:
Arbeitnehmende können vom Arbeitgebenden verlangen, dass ein Teil ihres Nettoarbeitsentgelts vermögenswirksam angelegt wird.
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Anspruch haben folgende Gruppen:
Neben den Arbeitnehmergruppen der Angestellten, Arbeitenden und Auszubildenden haben unter anderem auch Verbeamtete, Richter und Soldaten einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
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Entscheidung über Anlageform:
Der Arbeitnehmende kann selbst frei über die Anlageform entscheiden.
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Anlagedauer:
In der Regel haben Anlagen der vermögenswirksamen Leistungen eine Laufzeit von etwa sieben Jahren. Eine Ausnahme bildet hierbei der Bausparvertrag mit einer meist wesentlich längeren Laufzeit.
Welche Arten von vermögenswirksamen Leistungen gibt es?
Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, ihre Beiträge zur vermögenswirksamen Leistung in unterschiedliche Anlageformen einzahlen zu lassen, über deren Wahl sie frei verfügen dürfen. Die häufigsten Anlageformen für die VWL sind dabei:
VWL zum freien Sparen |
VWL zum Zweck des Bauen und Wohnens |
VWL zum Zweck der Altersvorsorge |
Diese werden im Folgenden genauer erklärt.
Vermögenswirksame Leistungen zum freien Sparen
Fondssparplan
Eine Anlagemöglichkeit für vermögenswirksame Leistungen ist der Fondssparplan. Hier werden Geldleistungen für sechs Jahre in einen Investmentfonds eingezahlt. Anschließend ruht der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres ohne weitere Einzahlungen. Die angesparten Fondsanteile können danach verkauft werden.
Der Aktienanteil am Fondsvermögen muss hier mindestens 60 % betragen, damit ein Fonds als Anlage zu vermögenswirksamen Leistungen überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Da Aktien und andere Wertpapiere im Wert erheblich schwanken können, bieten Sparpläne für Fonds oft eine Chance auf höhere Rendite. Zugleich besteht allerdings auch ein Risiko, etwa durch Kurseinbrüche, Verluste zu erleiden.
Sollte der Arbeitnehmende ein vergleichsweise geringes Einkommen haben, fördert der Staat das Anlegen in einen Fonds mit einer Arbeitnehmersparzulage.
Sparform | Risiko | Sparziel |
Fondssparplan | Moderat | Frei und flexibel sparen |
Exchange Traded Funds (ETFs)
ETFs sind ein börsengehandelter Index-Fonds. Dieser kann genauso wie bei Aktien jederzeit an der Börse gekauft und wieder verkauft werden. Die Hauptfunktion ist hierbei, die Wertentwicklung eines bekannten Indexes, wie den DAX, Dow-Jones oder MSCI-World, möglichst genau nachzubilden. Es werden also in Wertpapiere aller oder vieler Unternehmen investiert, die in diesem Index vorkommen.
ETFs sind eine weitere Möglichkeit zur Anlage in vermögenswirksame Leistungen und eignen sich gut für einen langfristigen Vermögensaufbau. Dabei werden jeden Monat Anteile an ETFs erworben. Dies geschieht mit den vermögenswirksamen Leistungen, die vom Arbeitgebenden gezahlt werden. Bei einer Laufzeit von sechs Jahren wird in einen VL-ETF-Sparplan Geldanlagen eingezahlt. Im siebten Jahr ruht das Kapital. Nach dem Ende der Laufzeit besteht für den Arbeitnehmenden die Möglichkeit sich das Geld auszahlen zulassen, oder wenn gewünscht für weitere sechs Jahre zu sparen.
Hinweis
Auf Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge wird eine sogenannte Abgeltungssteuer fällig. Diese beträgt pauschal 25 % der angefallenen Erträge, die an das Finanzamt abgeführt werden. Hinzu kommen auch Pauschalbeträge des Solidaritätszuschlages und Kirchensteuer.
ETFs werden wie beim klassischen VL-Fondssparen mit einer Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert.
Sparform | Risiko | Sparziel |
ETFs | Moderat | Frei und flexibel sparen |
Banksparplan
Ein Banksparplan kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmende eine sichere Anlageform bevorzugt, bei der kein Kapitalverlust eintritt. Hier werden die vermögenswirksamen Leistungen über eine Ansparphase von sechs Jahren auf ein Sparkonto eingezahlt. Danach erfolgt eine Ruhephase ohne weitere Einzahlungen bis zum Ablauf des Kalenderjahres. Erst dann können Leistungen inklusive Zinsen und, falls vertraglich vereinbart, Boni ausgezahlt werden. Die Höhe der Zinsen kann dabei fest oder variabel vereinbart werden.
Bei dieser Art von Sparplan hat der Arbeitnehmende keinen Anspruch auf eine staatliche Sparzulage.
Der Banksparplan fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung, was bedeutet, dass das Guthaben bis zu 100.000,00 € je Kunde und Kreditinstitut abgesichert ist.
Sparform | Risiko | Sparziel |
Banksparplan | Gering | Frei und flexibel sparen |
Vermögenswirksame Leistungen zum Zweck des Bauen und Wohnens
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist eine Kombination bestehend aus einem Sparvertrag und einem Darlehen. Das Ziel hierbei ist, nach der Ansparzeit ein Recht auf ein zinsgünstiges Baudarlehen zu erhalten. Dabei sind Guthabenzins und Darlehenszins schon bei Vertragsabschluss festgelegt und stabil über die Zeit der Anlage. Frühestens nach sieben Jahren Ansparzeit kann der Arbeitnehmende das Sparguthaben in Anspruch nehmen, welches in der Regel nicht zweckgebunden ist. Es sei denn, es wurde eine Wohnungsbauprämie für einen ab 2009 geschlossenen Bausparvertrag in Anspruch genommen.
Das Baudarlehen hingegen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dies kann beispielsweise sein:
- der Neu- und Umbau eines Wohnhauses
- der Kauf oder Modernisierung einer Eigentumswohnung
- der Erwerb eines Grundstückes für eine spätere Bebauung
- die Ablöse von Grund- und Hypothekenschulden
Hat der Arbeitnehmende ein relativ geringes Einkommen, so profitiert er unter bestimmten Bedingungen von einer staatlichen Förderung.
Sparform | Risiko | Sparziel |
Banksparplan | Gering | Kapital für Immobilie ansparen |
Baukredittilgung
Bei der Baukredittilgung als Form der vermögenswirksamen Leistung bedarf es im Gegensatz zum Bau- oder Fondssparen keines neuen Vertrages. Die Beiträge fließen hier zusammen mit der vereinbarten monatlichen Kreditrate in die Tilgungen einer bereits bestehenden Baufinanzierung ein.
Sollte der Arbeitnehmende diese Möglichkeit der VWL in Betracht ziehen, so muss er sich bei der entsprechenden Bank oder Bausparkasse informieren, da diese Art der uneingeschränkten Tilgung zur vermögenswirksamen Leistung nicht immer möglich ist. Hier hängt es bei Banken und Sparkassen von den festgelegten Vertragsbedingungen ab. Läuft der Kredit über eine Bausparkasse, wird diese Art der zusätzlichen Tilgung meist problemlos gewährt.
Bei Bewilligung muss der Arbeitnehmende im letzten Schritt die Bescheinigung zur vermögenswirksamen Leistung an den Arbeitgebenden übergeben. Danach kann die Rückzahlung eingeleitet werden.
Für den Ablauf gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitgebende überweist mit dem Gehaltslauf die VWL Beiträge auf das festgelegte Darlehenskonto.
- Der Arbeitnehmende lässt sich die vermögenswirksamen Leistungen auf sein Gehaltskonto überweisen, und führt danach selbstständig das Geld auf ein Kreditkonto ab. In diesem Fall muss er sich von der Bank eine Bestätigung ausstellen lassen, dass die erhaltenen Beiträge ausschließlich zur Darlehenstilgung genutzt wurden.
Auch hier besteht bei einem niedrigen Einkommen die Möglichkeit zur staatlichen Förderung.
Sparform | Risiko | Sparziel |
Baukredittilgung | Keins | Ein bestehendes Darlehen schneller abbezahlen |
Genossenschaftsanteile
Treten Mieter einer sogenannten Wohnungsbaugenossenschaft bei, so erwerben sie kein Eigentum an der Wohnung an sich, sondern werden über eine Mindestanzahl von Anteilen, Anteilseigner an der Genossenschaft. Gleichzeitig gibt es für die Mitglieder eine betragliche Obergrenze an Einlagen, mit welchen sich die Genossenschaften finanzieren. Mit diesem Kapital werden Wohnungen neu gebaut, gekauft oder renoviert. Im Gegensatz dazu erhalten die Mitglieder eine jährliche Dividende, günstigen Wohnraum unterhalb des normalen Marktpreises und ein lebenslanges Wohnrecht.
Vermögenswirksame Leistungen in Form von Genossenschaftsanteilen sind eher eine unbekannte Form der Anlage, was wahrscheinlich auch daran liegt, dass Wohnungsbaugenossenschaften keine Werbung mit dieser zusätzlichen Dienstleistung machen. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass bei einer Insolvenz nicht wie bei einer Bank eine staatliche Einlagensicherung in Kraft tritt, sondern die Mitglieder mit ihren Ersparnissen haften.
Die staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage ist bei dieser vermögenswirksamen Leistung nicht möglich. Allerdings haben Inhaber von Genossenschaftsanteilen den Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie, die auch bei einer Anlage in einem Bausparvertrag gewährt wird.
Sparform | Risiko | Sparziel |
Genossenschaftsanteile | Moderat | Frei und flexibel sparen |
Vermögenswirksame Leistungen zum Zweck der Altersvorsorge
Was sind Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)?
In einigen Branchen hat sich anstelle der herkömmlichen vermögenswirksamen Leistung mit der Zeit die sogenannte Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) etabliert. Diese ist zurzeit vor allem im Bereich der Textil-, IT-, Chemie, Metall- und Elektro- sowie in der Holz- und Kunststoffindustrie verbreitet.
Der Unterschied zur normalen vermögenswirksamen Leistung ist, dass die VWL auf einen kurzfristigen Vermögensaufbau abzielt, während die AVWL auf ein gezieltes Ansparen auf eine zusätzliche Altersvorsorge hinarbeitet. Dies ist auch der Grund, warum Arbeitnehmende bis zum Eintritt in den Ruhestand in ihren Vertrag einzahlen. Als Leistung erhalten sie einen Zuschuss zur Rentenvorsorge, der sich im besten Fall über Jahre strecken kann. Die Zuwendung des Arbeitgebenden muss dabei zweckgebunden für die Ruhestandversorgung eingesetzt werden. Somit ist eine Barauszahlung der Mittel ausgeschlossen.
Es gibt drei Möglichkeiten zur Anlage in einer AVWL:
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Private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester-Rente
Der Arbeitgebende zahlt monatliche Beiträge in einen vom Arbeitnehmenden privat abgeschlossenen Riestervertrag ein. -
Entgeltumwandlung, zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge
Der Arbeitnehmende nutzt einen Teil seiner Gehaltes zur monatlichen Entgeltumwandlung. Der Arbeitgebende muss den AVWL Vertrag mit 15 % bezuschussen. - Betriebsrente
Beispielberechnungen zu vermögenswirksamen Leistungen
Beispiel 1: Der Arbeitgebende zahlt die komplette VWL selbst
Voraussetzungen
- Arbeitnehmender mit der Steuerklasse 1, kinderlos, wohnhaft in Bayern
- monatliches Bruttogehalt von 3.000,00 €
- Arbeitgebender zahlt die vollen vermögenswirksamen Leistungen von 40,00 €
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV 2,5 %
Ergebnis
Der Mitarbeitende leistet demnach keinen eigenen Anteil zur VWL. Da der Arbeitgeberanteil voll steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, wird der Betrag zunächst zum Bruttogehalt hinzugerechnet und entsprechend mit den gesetzlichen Abzügen belastet. Im letzten Schritt zieht der Arbeitgeber ihm die kompletten 40,00 € wieder vom Nettoentgelt ab und überweist diesen Betrag an den entsprechenden Sparvertrag.
Bruttoentgelt + VL-AG-Zuschuss = Gesamtbrutto |
3.000,00 € + 40,00 € 3.040,00 € |
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Steuer: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer (Bayern) = Steuern gesamt |
318,91 € 0,00 € 25,51 € 344,42 € |
- 344,42 € |
Sozialabgaben: Krankenversicherung (7,3 % + 1,25 %) Rentenversicherung (9,30 %) Arbeitslosenversicherung (1,3 %) Pflegeversicherung (1,8 % + 0,60 %) = Sozialversicherung gesamt |
282,72 € 39,52 € 72,96 € 655,12 € |
- 655,52 € |
Nettoverdienst - Überweisung an den Sparvertrag = Auszahlungsbetrag |
|
2.040,46 € - 40,00 € 2.000,46 € |
Beispiel 2: Der Arbeitnehmende und der Arbeitgebende teilen sich die Zahlung zur VWL
Voraussetzungen
- Arbeitnehmender mit der Steuerklasse 1, kinderlos, wohnhaft in Bayern
- monatliches Bruttogehalt von 3.000,00 €
- Arbeitgebender leistet einen monatlichen Zuschuss zur vermögenswirksamen Leistung von 26,00 €
- Arbeitnehmender stockt die restlichen 14,00 € privat auf.
Ergebnis
In diesem Fall sind lediglich die 26,00 € als Zuschuss vom Arbeitgebenden voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die geleisteten 14,00 € vom Arbeitnehmenden bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, da sie aus dem bereits versteuerten und verbeitragten Nettoeinkommen stammen. Als Abzugsposten werden Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zusammen addiert, da der Gesamtbetrag an den Sparvertrag überwiesen wird.
Bruttoentgelt + VL AG-Zuschuss = Gesamtbrutto |
3.000,00 € + 26,00 € 3.026,00 € |
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Steuer: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer = Steuern gesamt 370,80 € |
315,83 € 0,00 € 25,26 € 341,09 € |
- 341,09 € |
Sozialabgaben: Krankenversicherung (7,3 % + 0,8 %) Rentenversicherung (9,3) Arbeitslosenversicherung (1,2 %) Pflegeversicherung (1,70 % + 0,60 %) = Sozialversicherung gesamt |
258,73 € 281,42 € 39,34 € 72,63 € 652,12 € |
- 652,12 € |
Nettoverdienst - Überweisung an den Sparvertrag = Auszahlungsbetrag |
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2.032,79 € - 40,00 € 1.992,79 € |
Beispiel 3: Der Arbeitnehmende zahlt die Leistung zur VWL komplett selbst
Voraussetzungen
- Arbeitnehmender mit der Steuerklasse 1, kinderlos, wohnhaft in Bayern
- monatliches Bruttogehalt von 3.000,00 €
- Arbeitgebender leistet keinen monatlichen Zuschuss zur vermögenswirksamen Leistung
- Arbeitnehmender erbringt den Betrag zur VWL komplett in Eigenleistung
Ergebnis
Das Gesamtbrutto erhöht sich durch den fehlenden Zuschuss nicht, jedoch verringert sich das Nettogehalt durch den erbrachten Beitrag auf das Sparkonto des Arbeitnehmenden.
Bruttogehalt + VL AG-Zuschuss = Gesamtbrutto |
3.000,00 € + 0,00 € 3.000,00 € |
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Steuer: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer = Steuern gesamt |
310,00 € 0,00 € 24,80 € 334,80 € |
- 334,80 € |
Sozialabgaben: Krankenversicherung (7,3 % + 1,25 %) Rentenversicherung (9,30 %) Arbeitslosenversicherung (1,30 %) Pflegeversicherung (1,80 % + 0,60 %) = Sozialversicherung gesamt |
256,50 € 279,00 € 39,00 € 72,00 € 646,50 € |
- 646,50 € |
Nettoverdienst - Überweisung an den Sparvertrag = Auszahlungsbetrag |
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2.018,70 € - 40,00 € 1.978,70 € |