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Was ist die Pflegeversicherung (PV)?
Die Pflegeversicherung ist eine verpflichtende Versicherung, die dazu dient, einen Teil des Pflegerisikos aller Arbeitnehmenden, Arbeitslosen und Rentenbeziehenden abzusichern. Dies ist nötig, um das Pflegerisiko der Bevölkerung besser absichern zu können.
Wie werden die Pflegeversicherungsbeiträge verteilt?
Alle Arbeitnehmenden, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen im gesamten Bundesgebiet einen zusätzlichen Zuschlag auf ihren Beitrag zahlen. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Der Anteil des Arbeitgebenden liegt in allen Bundesländern außer Sachsen immer gleichbleibend bei 1,7 %. Im Bundesland Sachsen fällt die Beitragsverteilung zu Lasten der Arbeitnehmenden höher aus. Der Grund hierfür ist, dass das Bundesland den Buß- und Bettag als zusätzlichen Feiertag ausweist. Der Anteil des Arbeitgebenden liegt in Sachsen immer gleichbleibend bei 1,2 % für den vollen Beitragssatz.
Anzahl der Kinder | Beitragssätze alle Bundesländer außer Sachsen | Beitragssätze Sachsen |
Mitglieder ohne Kinder | = 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 % + Arbeitgeber-Anteil 1,7 %) | = 4,1 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,9 % + Arbeitgeber-Anteil 1,2 %) |
Mitglieder mit 1 Kind | = 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 % + Arbeitgeber-Anteil 1,7 %) | = 3,40 %(Arbeitnehmer-Anteil: 2,2 % + Arbeitgeber-Anteil 1,2 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 % + Arbeitgeber-Anteil 1,7 %) | = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,95 % + Arbeitgeber-Anteil 1,2 % |
Mitglieder mit 3 Kindern | = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 % + Arbeitgeber-Anteil 1,7 %) | = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,7 % + Arbeitgeber-Anteil 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 % + Arbeitgeber-Anteil 1,7 %) | = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,45 % + Arbeitgeber-Anteil 1,2 %) |
Mitglieder mit 5 oder mehr Kindern | = 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 % + Arbeitgeber-Anteil 1,7 %) | = 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,2 % + 1,2 % Arbeitgeber-Anteil) |
Die genannten Zusatzbeiträge gelten so lange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Sobald ein Kind das 24. Lebensjahr vollendet hat, verlieren Eltern dementsprechend die Begünstigung für dieses Kind.
Beispiel
Der in Brandenburg angestellte Alex Peters hat 2 Kinder (Mia, 19 und Fin, 24). Der monatlich anfallende Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt insgesamt 3,15 % seines Bruttoentgelts. Hiervon werden 1,7 % vom Arbeitgebenden getragen, und 1,45 % von Alex.
Mit Fins 25. Geburtstag steigt der Zusatzbeitrag für Alex auf monatlich insgesamt 3,40 % seines Bruttoentgelts. Hiervon werden 1,7 % vom Arbeitgebenden getragen, und 1,7 % von Alex. Mit Mias 25. Geburtstag tritt keine weitere Beitragserhöhung mehr ein, und der Beitragssatz von 3,4 % bleibt erhalten.
Tipp
Wir empfehlen hierfür alle Kinder im Profil des Mitarbeitenden in Personio im Reiter Informationen unter Kinder zu hinterlegen und deren Geburtsurkunde in den Dokumenten hochzuladen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.