rvBEA ist das Verfahren, mit dem der gesetzliche Rentenversicherungsträger und weitere Stellen Entgeltbescheinigungen elektronisch bei Arbeitgebern anfordern. Dieser Artikel erklärt das Verfahren, die zugehörigen Bescheinigungen und den Prozess in Personio Payroll.
Was ist rvBEA?
rvBEA steht für Rentenversicherung Bescheinigung elektronisch anfordern. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger und weitere Stellen rufen mittels dieses Verfahrens anlassbezogen Entgeltbescheinigungen beim Arbeitgeber ab. Das Verfahren ersetzt den Papierweg. Die Antworten werden über das Entgeltabrechnungssystem aus den vorliegenden Abrechnungsdaten übermittelt und erfordern in der Regel keine manuelle Eingabe durch den Anwender.
Rechtsgrundlage und Pflichten
Die Teilnahme an rvBEA ist seit dem 1. Januar 2022 für Arbeitgeber verpflichtend. Diese müssen die Anforderungen einmal wöchentlich abholen und beantworten. Bei ZUZA gilt die Pflicht seit dem 1.1.2022, bei BEEG seit dem 1.7.2022. Die gesonderte Meldung geben Sie seit dem 1.7.2021 ausschließlich elektronisch ab. Personio Payroll übernimmt die Abholung und Beantwortung automatisch.
rvBEA in Personio Payroll verwalten
Meldungen prüfen
Personio Payroll prüft regelmäßig, ob neue Anforderungen auf dem Kommunikationsserver vorliegen. Die Antworten werden daraufhin automatisch erstellt und übermittelt.
Gehen Sie wie folgt vor, um die Meldungen einzusehen:
- Navigieren Sie zum Bereich Lohnbuchhaltung > Meldwesen.
- Filtern Sie in den Kategorien nach den entsprechenden Bescheinigungen:
- Befreiung von Zuzahlungen
- Elterngeldbescheinigung
- Gesonderte Meldung 57
- Suchen Sie den entsprechenden Mitarbeitenden.
- Klicken Sie auf Details anzeigen um weitere Informationen einzusehen.
Die Unterverfahren für rvBEA
Die Unterverfahren im Überblick
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Unterverfahren für rvBEA.
| Unterverfahren | Anfordernde Stelle | Zweck |
| BEEG | Elterngeldstelle | Entgeltbescheinigung für den Antrag auf Elterngeld |
| GML 57 | Rentenversicherung | Gesonderte Meldung bei Rentenantrag oder Versorgungsausgleich |
| LAKRV | Landwirtschaftliche Alterskasse | Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrente und Hinzuverdienstprüfung bei Erwerbsminderungsrenten |
| ZUZA | Rentenversicherung | Prüfung der Befreiung von Zuzahlungen zu Rehabilitationsleistungen |
BEEG: Bescheinigung für das Elterngeld
BEEG steht für das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Über die Bescheinigung rvBEA-BEEG werden Daten, die bereits an anderer Stelle vorliegen, von der Elterngeldstelle mit Einwilligung der betroffenen Person abgerufen. Das Verfahren soll Eltern die Antragstellung erleichtern.
GML 57: Gesonderte Meldung für das Rentenverfahren
Auf Verlangen der Person, die den Rentenantrag stellt, muss der Arbeitgeber eine gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 194 SGB VI abgeben. Die entsprechende DEÜV-Meldung trägt den Abgabegrund 57.
Inhalt der Meldung ist das beitragspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, einschließlich beitragspflichtiger Einmalzahlungen. Beitragsfreie Entgelte gehören nicht in die Meldung. Hierzu zählen beispielsweise Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz. Für Mitarbeitende im Übergangsbereich wird das tatsächliche volle Entgelt gemeldet.
Der Ablauf für die GML 57 ist wie folgt:
- Die Meldung umfasst das gezahlte beitragspflichtige Entgelt für frühestens drei Monate vor Rentenbeginn.
- Bereits gemeldetes Entgelt wird nicht erneut übermittlet.
- Eine noch ausstehende Jahresmeldung für einen vorhergehenden Zeitraum wird zum gleichen Zeitpunkt übermittlet.
- Die Meldung ist gemäß § 12 (5) DEÜV mit Freigabe der nächsten Entgeltabrechnung zu übermitteln.
- bereits gemeldetes Entgelt wird nicht erneut übermittelt
Beispiel
Für einen Mitarbeiter wird am 17.04.2026 eine gesonderte Meldung angefordert. Die Altersrente beginnt am 01.08.2026, die Beschäftigung endet am 31.07.2026. Die nächste Entgeltabrechnung findet am 20.05.2026 statt. Die gesonderte Meldung umfasst den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.04.2026. Die Abmeldung mit Abgabegrund 30 umfasst nur den Zeitraum 01.05.2026 bis 31.07.2026.
Personio Payroll beantwortet ausschließlich Anfragen mit dem Abgabegrund 57. Eine eigeninitiative Meldung mit Abgabegrund 57 ist derzeit nicht möglich.
Personio Payroll erstellt keine GML 57 in folgenden Fällen:
- Im ersten Beschäftigungsmonat der betroffenen Person.
- Im ersten Abrechnungsmonat des Unternehmens.
- Wenn für den Meldezeitraum bereits eine andere DEÜV‑Meldung vorgesehen ist. Diese haben Vorrang, eine doppelte Meldung ist nicht zulässig.
LAKRV: Landwirtschaftliche Alterskasse
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAKRV) ist eine Sozialversicherungsträger, der landwirtschaftlich tätigen Arbeitnehmern Rentenleistungen gewährt. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskassen. Dabei nutzt die Kasse die Daten zur Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten. Außerdem wird der Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung geprüft.
Die Meldungen sind in Personio im Reiter Meldewesen einsehbar. Sollten Angaben fehlen, wird eine zusätzliche Nachricht beigefügt, um den Rentenversicherungsträger auf fehlende Informationen hinzuweisen. Diese kann ebenfalls im Reiter Meldewesen eingesehen werden:
| Fehlercode | Beschreibung |
| 11 | Name oder Versicherungsnummer unbekannt |
| 15 | Beschäftigter wird geführt, es wird aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, beispielsweise durch unbezahlten Urlaub oder Krankheit ohne Entgeltfortzahlung. |
| 17 | Der Anforderungsdatensatz enthält einen formalen Fehler, beispielsweise steht im Namensfeld eine Adresse. |
| 18 | Der zu bescheinigende Zeitraum ist elektronisch nicht übermittelbar, beispielsweise durch Systemwechsel, Fusion ohne Bestandszusammenführung, Wechsel von Dienstleister oder Steuerberater. |
| 52 | Betriebsnummer ist unbekannt. |
| 99 | sonstige Fehler |
ZUZA: Befreiung von Zuzahlungen
Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze, wird eine Person von den Zuzahlungen zu Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Rentenversicherung prüft dies mit der Einwilligung der betroffenen Person. Dafür werden die bereits abgerechneten Entgeltdaten elektronisch angefordert.
FAQ
Muss ich Anfragen der Rentenversicherung selbst abholen?
Nein. Personio Payroll holt die Anfragen automatisch ab und beantwortet sie.
Muss ich mich für rvBEA registrieren?
Außerhalb von Pilotverfahren ist keine gesonderte Registrierung erforderlich. Die Teilnahme ist seit 2022 verpflichtend.
Muss ich eine GML 57 selbst erstellen?
Nein. Personio Payroll beantwortet die Anfrage der Rentenversicherung mit der nächsten Freigabe des Abrechnungslaufs.
Kann ich eine GML 57 manuell senden?
Aktuell nicht. Personio Payroll beantwortet nur Anfragen mit dem Abgabegrund 57.
Warum wurde keine GML 57 erstellt?
Mögliche Gründe sind der erste Beschäftigungsmonat, der erste Abrechnungsmonat des Unternehmens oder eine bereits vorgesehene andere DEÜV-Meldung im Zeitraum.
Kann ich übermittelte Entgeltdaten stornieren oder korrigieren?
Nein. Eine erneute Übermittlung erfolgt nur, wenn die anfordernde Stelle erneut anfragt.
Benötigen ZUZA und BEEG eine Einwilligung?
Ja. Die anfordernde Stelle holt die Einwilligung der betroffenen Person ein. Sie als Arbeitgeber müssen dafür nichts veranlassen.
Gilt dieses Verfahren auch für die vorbereitende Lohnbuchhaltung und die DATEV-Integration?
Nein, dieses Verfahren gilt zum aktuellen Zeitpunkt nur für Kunden mit Personio Payroll. Kunden, die nur die vorbereitende Lohnbuchhaltung oder die DATEV‑Integration nutzen, sind von diesem Verfahren ausgenommen.