Hinweis: Die Rechtsgültigkeit eines elektronisch signierten Dokuments hängt von den Gesetzen Ihres Landes ab. Holen Sie bei etwaigen Fragen oder Bedenken zur Rechtssicherheit und Wirkung elektronischer Signaturen eine Rechtsberatung ein. Personio bietet lediglich die technischen Voraussetzungen und das Werkzeug für die Verwendung von Unterschriften und übernimmt keine Haftung. Dieser Artikel erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die von Personio angebotenen Arten elektronischer Signaturen und deren Rechtsgültigkeit.
Die elektronische Signatur bei Personio
In Personio können Sie elektronische Signaturen für Dokumente wie Verträge, Vereinbarungen, Einverständniserklärungen usw. anfordern. Die Rechtsgültigkeit dieser Signaturen kann je nach Dokumenttyp, lokalen Gesetzen oder anderen Faktoren variieren.
Personio verwendet DocuSign, um eine Umgebung für elektronische Signaturen direkt in der Plattform bereitzustellen. Bei rechtlichen Fragen zur elektronischen Signatur wenden Sie sich an einen Anwalt oder Rechtsberater Ihres Vertrauens. Personio bietet die technischen Voraussetzungen und das Werkzeug für die Verwendung von Signaturen und übernimmt keine Haftung.
Arten von Signaturen
Nach EU-Recht (eIDAS) gibt es drei Arten elektronischer Signaturen mit jeweils unterschiedlichem Sicherheitsniveau und unterschiedlicher Rechtsgültigkeit. Personio bietet derzeit zwei Arten an:
- Einfache elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
Nutzende können die Art auswählen, wenn sie über Personio elektronische Signaturen für Dokumente anfordern. Alle drei Signaturarten werden in der folgenden Tabelle beschrieben.
| Art der Signatur | Beschreibung |
| Einfache elektronische Signatur | Schreibt keine detaillierte Identitätsprüfung vor und hat keinen Sicherheitswert Es handelt sich lediglich um elektronische Daten, die dem Dokument beigefügt oder logisch damit verknüpft werden. |
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Fortgeschrittene elektronische Signatur |
Erfordert zusätzliche Sicherheitsschritte, wie Zwei-Faktor-Authentifizierung oder ID-Verifizierung. Stellt sicher, dass die Identität der unterzeichnenden Person und die Integrität der signierten Daten überprüft werden. Die Unterschrift kann eindeutig mit der unterzeichnenden Person verknüpft werden, um sie zu identifizieren. |
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Qualifizierte elektronische Signatur |
Höchste Sicherheit und Rechtsgültigkeit. Erfordert ein zertifiziertes Gerät und spezielle Software. Rechtlich gleichgestellt mit einer handschriftlichen Unterschrift. |
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Erklärung der Signaturarten von DocuSign. Um mehr über die ISO-Konformität von DocuSign zu erfahren, besuchen Sie die Website: https://www.docusign.com/trust/compliance. Konsultieren Sie immer einen Rechtsexperten, um die richtige Art der Signatur für Ihre Anforderungen auszuwählen.
Hinweis:
Für bestimmte Verträge schreibt das Gesetz eine qualifizierte elektronische Signatur (oder handschriftliche Signatur) vor. In Deutschland gilt dies für alle Dokumente, die der Schriftform bedürfen. Außerdem ist die Verwendung der elektronischen Signatur für arbeitsrechtliche Dokumente zum Teil explizit ausgeschlossen. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsexperten beraten.
Was ist der Abschlussnachweis
Für jedes in Personio elektronisch signierte Dokument wird automatisch ein Abschlusszertifikat erstellt. Dieses Zertifikat enthält alle elektronischen Prüfdaten aus dem Signaturvorgang und kann als Nachweis für die Integrität des Dokuments (z. B. vor Gericht) verwendet werden. Es enthält Details zum Dokument, den Unterzeichnungsereignissen und eine Übersicht.
Admins können ein Abschlusszertifikat von der Signaturübersichtsseite exportieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von DocuSign.