Allgemeines
Was ist das Aktivrentengesetz?
Mit dem Aktivrentengesetz (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter) möchte die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026 einen steuerlichen Anreiz für ältere Arbeitnehmende schaffen, auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.
Ziel ist es, die Beschäftigung im Rentenalter attraktiver zu gestalten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Sozialkassen zu stärken. Mit der Aktivrente wird dabei ein steuerlicher Freibetrag eingeführt, der die Fortsetzung der Berufstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze finanziell begünstigen soll.
Gesetzgebungsverfahren
| 9. Oktober 2025 | BMF-Referentenentwurf |
| 15. Oktober 2025 | Regierungsentwurf |
| 5. Dezember 2025 | Verabschiedung Bundestag |
| 19. Dezember 2025 | Zustimmung Bundesrat |
| 23. Dezember 2025 | Veröffentlichung |
Wer profitiert von der Aktivrente?
Der Freibetrag richtet sich vorwiegend an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, welche das gesetzliche Rentenalter (i. d. R. die Vollendung des 67. Lebensjahres mit Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge) erreicht haben. Die Begünstigung soll unabhängig davon erfolgen, ob bereits eine Rente bezogen oder der Renteneintritt inklusive Rentenbezug vom Arbeitnehmer hinausgeschoben wird.
Nicht begünstigt sind:
- Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte
- Beamte und geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Abgeordnete
- Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 den Regierungsentwurf für das Aktivrentengesetz beschlossen. Dieser enthält einen neuen Freibetrag in Höhe von 2.000,00 € monatlich und soll im § 3 Nr. 21 EStG verankert werden. Die Steuerfreiheit soll ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gelten.
Die Berücksichtigung des Freibetrags erfolgt direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren in der Entgeltabrechnung.
Hinweis:
Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
Möchte der Arbeitnehmer den Freibetrag in einem Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI nutzen, muss er dem Arbeitgeber bestätigen, dass der Freibetrag nicht in einem anderen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird. Arbeitgeber müssen diese Bestätigung zum Lohnkonto nehmen.
Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge
Der Freibetrag soll nicht zu einer Schwächung der Sozialkassen führen, sondern deren Finanzierung stärken. Das bedeutet konkret:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiterhin abgeführt werden.
- Zusätzlich zahlen nur Arbeitgeber die Beiträge zur Renten– und Arbeitslosenversicherung.
- Zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt geleistete Zahlungen des Arbeitgebers bleiben beitragspflichtig, sofern sie nur nur aufgrund des neuen Freibetrags nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei sind.
Ausführliche Informationen zur Aktivrente finden sich auf den Internetseiten der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Aktivrente mit Personio Payroll
Stand der Umsetzung mit Personio Payroll
Obwohl das Aktivrentengesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, liegt die endgültige fachliche Ausgestaltung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum aktuellen Zeitpunkt bisher nicht vollständig vor. Die finalen Anforderungen bestimmen, wie die steuerlichen Vorteile im Detail berechnet und im Lohnsteuerabzugsverfahren angewandt werden.
Folgende Punkte gilt es dabei vom BMF zu klären:
Voraussetzung der Begünstigung
- Ab welchem Zeitpunkt gilt eine Person berechtigt
- Auswirkung auf unterschiedliche Beschäftigungsformen (z. B. Teilzeit, befristete Beschäftigungen, Mehrfachbeschäftigungen)
- Welche notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Berechtigung vorgelegt werden müssen.
Steuerliche Behandlung
- Die konkrete Berechnung und monatliche Anwendung des Freibetrags
- Das Vorgehen bei untermonatigen Ein- und Austritten eines Mitarbeitenden
- Die Besonderheiten für Mitarbeitenden mit einer Auslandstätigkeit
Abrechnungsprozess und Meldeverfahren
- Anforderungen an Meldungen an die Finanzbehörden
- Vorgaben zur Speicherung und Nachverfolgung von relevanten Informationen
Das Personio Payroll Team steht im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und verfolgt die Entwicklung im weiteren Verfahren fortlaufend, um zeitnah eine rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Sobald alle verbindlichen Vorgaben vom BMF ergänzt wurden, informieren wir Sie über die notwendigen weiteren Schritte.
Hinweis
Regulatorische Änderungen bringen oftmals Unsicherheiten in der Planung mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, die Einführung der Aktivrente reibungslos zu gestalten. Für individuelle steuerliche Themen empfehlen wir die Rücksprache mit einer steuerlichen Rechtsberatung.
FAQ
Wann wird die Aktivrente für Personio Payroll verfügbar sein?
Sobald die endgültigen Vorgaben der deutschen Bundesbehörden vorliegen, geben wir den Zeitplan bekannt. Wir rechnen in den kommenden Monaten mit genaueren Informationen des Bundesfinanzministeriums.
Wird die Aktivrente meine aktuellen Payroll-Einstellungen beeinflussen?
Nein, Ihre bestehenden Einrichten in Personio Payroll bleiben unverändert. Die Aktivrente wird als zusätzliche Funktion integriert und ergänzt Ihre bisherigen Abrechnungsprozesse.