In diesem Artikel finden Sie wichtige Begriffe der Lohnbuchhaltung erklärt.
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0-9
0,002 %-Tagespauschale
Methode zur Einzelbewertung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei privater Nutzung eines Firmenwagens. Der Vorteil wird nicht pauschal für den ganzen Monat, sondern nur für die tatsächlich nachgewiesenen Fahrttage berechnet (0,002 % x Bruttolistenpreis x Entfernungskilometer x Anzahl der Fahrten), begrenzt auf maximal 180 Fahrten pro Kalenderjahr.
0,03 %-Monatspauschale
Pauschale Methode zur Bewertung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei privater Nutzung eines Firmenwagens. Sie berechnet sich aus 0,03 % des Bruttolistenpreises je einfachem Entfernungskilometer, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungshäufigkeit.
1 %-Regelung
Pauschale Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises als steuer- und beitragspflichtiger Nutzungsvorteil angesetzt; ein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode ist nicht zulässig.
A
A1‑Bescheinigung
Offizieller Nachweis, dass ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer bei einer vorübergehenden Tätigkeit im europäischen Ausland weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegt. Ohne sie gilt das Territorialprinzip, wonach der Arbeitnehmer im Tätigkeitsstaat versicherungspflichtig würde. Der Antrag muss elektronisch und in der Regel vor Antritt der Auslandstätigkeit gestellt werden.
AAG Erstattungsanträge
Anträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zur Erstattung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft. Von Arbeitgebenden bei Krankenkassen gestellt.
Abrechnungsgruppe
Organisatorische Einheit innerhalb einer Gesellschaft, mit der sich der Entgeltabrechnungsprozess für unterschiedliche Mitarbeitendengruppen (z. B. Fixgehalt vs. Stundenlohn) getrennt und mit individuellen Freigabedaten gestalten lässt. Mitarbeitende ohne passendes Zuordnungskriterium werden automatisch einer Fallback-Gruppe zugewiesen.
Aktivrentengesetz
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmenden im Rentenalter, das ab dem 1. Januar 2026 gilt. Es führt einen steuerlichen Freibetrag von 2.000 € monatlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ein, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon unberührt.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
Sonderform der vermögenswirksamen Leistungen, bei der der Arbeitgeberzuschuss zweckgebunden ausschließlich in eine zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente, Entgeltumwandlung in eine bAV) fließt und nicht bar ausgezahlt werden darf. Diese kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht in Personio Payroll nicht über das Widget abgedeckt werden.
Anteilige Gehaltberechnung
Bestimmt, wie Grundvergütung und wiederkehrende Vergütungen bei unterjährigem Ein-/Austritt, Vergütungsänderungen oder unbezahlten Abwesenheiten anteilig berechnet werden – auf Basis von 30 Tagen, tatsächlichen Kalendertagen oder tatsächlichen Arbeitstagen.
Arbeitnehmersparzulage
Staatliche Förderung für Arbeitnehmende mit geringerem Einkommen, die vermögenswirksame Leistungen in bestimmte Anlageformen (z. B. Fondssparpläne, Bausparverträge) einzahlen; sie ist an Einkommensgrenzen und die gewählte Anlageform gekoppelt.
Arbeitsbescheinigung
Dokument, das die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes relevanten Beschäftigungsdaten eines Arbeitnehmers bestätigt und elektronisch über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen) an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt wird. Neben der klassischen Arbeitsbescheinigung gibt es Varianten für Nebeneinkommen und internationale Zwecke.
Arbeitslosenversicherung
Gesetzliche Pflichtversicherung in Deutschland, die Arbeitnehmende im Falle von Arbeitslosigkeit absichert. Finanziert durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Bietet Leistungen wie Arbeitslosengeld.
Arbeitsunfähigkeit (AU)
Zustand, in dem ein Arbeitnehmer objektiv nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, oder dies nur unter Gefahr der Verschlimmerung seines Gesundheitszustands könnte. Sie ist Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und wird ärztlich bescheinigt (eAU).
Aufzehrmodell und Pro-Rata-Modell
Zwei Methoden zur Verrechnung von Steuer- und SV-Freibeträgen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Beim Aufzehrmodell (En-Bloc) wird der Jahresfreibetrag zuerst vollständig ausgeschöpft, beim Pro-Rata-Modell (Verteilmodell) gleichmäßig auf die Monate verteilt.
Ausfallprinzip / Durchschnittsprinzip
Zwei Berechnungsmethoden für die Entgeltfortzahlung bei Stundenlöhnern. Beim Ausfallprinzip wird der aktuelle Stundenlohn zum Zeitpunkt der Abwesenheit mit den ausgefallenen Stunden multipliziert. Beim Durchschnittsprinzip wird stattdessen das Durchschnittsentgelt der letzten drei Abrechnungsperioden zugrunde gelegt, um auch variable Vergütungsbestandteile wie Zuschläge und Prämien zu berücksichtigen.
B
BAV-Förderbetrag
Staatlicher Zuschuss nach § 100 EStG für Arbeitgeber, die Geringverdienenden zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen. Er wird über die Lohnsteueranmeldung mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet.
Befreiung Rentenversicherung
Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; Arbeitgebende zahlen dann nur den Pauschalbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Maximales sv-pflichtiges Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei. Gilt für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Beitragsgruppenschlüssel
Vierstelliger Code zur Kennzeichnung der Beitragsarten eines Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung. Gibt an, ob und welche Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in welcher Höhe zu zahlen sind.
Beitragsnachweis
Dokumentierte Aufstellung der Sozialversicherungsbeiträge aus dem laufenden Abrechnungsmonat, die der Arbeitgeber zum Fälligkeitsdatum an die zuständige Einzugsstelle übermittelt. Er kann als Null-Beitragsnachweis (bei fehlendem Arbeitsentgelt) oder als Dauerbeitragsnachweis (bei gleichbleibendem Entgelt) ausgestellt werden und muss ausschließlich elektronisch übertragen werden.
Beitragsschätzung
Vorläufige Meldung der voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle, wenn die tatsächliche Beitragsschuld zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (fünftletzter Bankarbeitstag) noch nicht feststeht, etwa bei stundenbasierter Vergütung. Die Differenz zu den tatsächlichen Beiträgen wird im Folgemonat automatisch korrigiert.
Berufsgenossenschaft
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, gegliedert nach Wirtschaftszweigen. Sie legt Gefahrentarifstellen und Gefahrenklassen der Unternehmen fest und ist zuständig für Prävention, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung bei Arbeitsunfällen.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Vom Arbeitgeber organisierte zusätzliche Altersvorsorge über Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Beiträge unterliegen einer Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht (§ 5 LStDV) gegenüber der Versorgungseinrichtung.
Betriebsnummer
Achtstelliger Code für Arbeitgebende zur Meldung von Sozialversicherungsdaten. Enthält die Schlüsselnummer der zuständigen Arbeitsagentur und den Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens.
Betriebsstätten
Fester Unternehmensstandort, an dem Mitarbeitende tätig sind. Wichtig für Sozialabgaben und Lohnabrechnung.
Betriebsstättenfinanzamt
Das für die lohnsteuerliche Betriebsstätte eines Unternehmens zuständige Finanzamt. Dorthin übermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung und führt die einbehaltene bzw. pauschal erhobene Lohnsteuer ab.
Bevorrechtigter Gläubiger
Gläubiger, dessen Forderung auf gesetzlichen Unterhaltsansprüchen beruht. Nach § 850d ZPO gelten dafür abweichende, meist niedrigere Pfändungsfreigrenzen.
Bezugsgröße
Basiswert der Sozialversicherung, der sich aus dem durchschnittlichen Bruttoentgelt in Deutschland des vorletzten Kalenderjahres ableitet. Er dient u. a. zur Bemessung von Mindestbeiträgen freiwillig Versicherter und zur Berechnung von Hinzuverdienstgrenzen.
Bruttolistenpreis (BLP)
Der auf volle Hundert Euro abgerundete inländische Listenpreis eines Firmenwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Er ist die Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils.
Bruttolohn
Lohn vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Er wird im Arbeitsvertrag genannt.
Buchhaltungsbericht
Monatlicher, bei Freigabe der Abrechnungsperiode automatisch generierter Bericht, der die Ergebnisse der Lohnbuchhaltung mit den Finanzbuchhaltungsdaten verknüpft; er kann im Standardformat oder DATEV-kompatibel (SKR03/SKR04) erstellt werden.
D
DaBPV (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung)
Seit 1. Juli 2025 verpflichtendes digitales Meldeverfahren, mit dem Elterneigenschaft und Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder eines Beschäftigten automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt werden. Es ersetzt das bisherige manuelle Nachweisverfahren.
DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Rechtliche Grundlage für das einheitliche elektronische Meldeverfahren zur Sozialversicherung, mit dem Arbeitgeber Beschäftigungszeiten und Entgeltdaten an die zuständigen Träger übermitteln. Umfasst verschiedene Meldearten wie An-, Ab-, Änderungs- und Jahresmeldungen, jeweils gekennzeichnet durch einen zweistelligen Abgabegrund (z. B. 50 für Jahresmeldungen, 51 bei Bezug von Krankengeld).
Dienstrad
Überlassung eines Fahrrads oder Pedelecs durch den Arbeitgeber, meist über einen Leasingvertrag. Je nach Finanzierung (Zusatzleistung oder Entgeltumwandlung) und Radkategorie ergeben sich unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
Standardisiertes deutsches Exportformat für Entgeltdaten, das den Export von Mitarbeiterstammdaten und Abrechnungswerten aus einem bisherigen Lohnabrechnungssystem ermöglicht. Bei einem Wechsel zu Personio Payroll dient die DLS-Datei als Grundlage für die Übertragung historischer Mitarbeitendendaten.
Direktversicherung
Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem der Arbeitgeber für den Arbeitnehmenden eine Lebens-/Rentenversicherung abschließt, oft finanziert über Entgeltumwandlung.
Direktzusage
Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionszusage), bei dem der Arbeitgeber die Versorgungsleistung unmittelbar zusagt und über Pensionsrückstellungen in der eigenen Bilanz finanziert.
Drittschuldner
Im Rahmen einer Lohn- und Gehaltspfändung der Arbeitgeber, der ab Zustellung eines Pfändungsbeschlusses den gepfändeten Teil nicht mehr an den Arbeitnehmenden auszahlen darf und eine Drittschuldnererklärung abgeben muss.
DSAK-Meldung
Elektronische Meldung im DEÜV-Verfahren (Datensatz Arbeitgeberkonto) zur Anlage, Pflege und Aktualisierung des Arbeitgeberkontos bei der Krankenkasse.
DSVV
Elektronisches Verfahren, mit dem Arbeitgeber verpflichtet sind, die Sozialversicherungsnummer eines Mitarbeitenden bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugleichen, wenn keine oder eine abweichende Nummer vorliegt.
E
Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)
Digitales Verfahren zur Übermittlung von Anträgen auf Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld zwischen Arbeitgebenden und Krankenkassen.
Mehr Informationen
ELStAM
Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs, wie Lohnsteuerklasse und Kinderfreibeträge.
Elterneigenschaft
Beeinflusst den Beitragssatz zur Pflegeversicherung; Eltern zahlen 3,05 %, Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres 3,4 % (Stand 09/2022). Eltern bleiben ein Leben lang vom Beitragszuschlag befreit.
F
Finanzamtsnummer
Vierstellige Identifikationsnummer für Finanzämter in Deutschland.
G
Gesellschaften
Eigenständige Organisationseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, wie Unternehmen oder Tochtergesellschaften. Unternehmen können mehrere Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern oder Regionen unterhalten. Diese unterliegen dann eigenen Lohn-, Steuer- und Compliance-Verpflichtungen.
H
Haupt- oder Nebenarbeitgeber
Einteilung von Beschäftigungen in Haupt- und Nebenbeschäftigungen für steuerliche Zwecke. Hauptbeschäftigung wird mit regulärer Steuerklasse abgerechnet, Nebenbeschäftigungen mit Steuerklasse VI.
J
Jahresarbeitsentgelt (JAE)
Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers eines Jahres zur Bestimmung der Krankenversicherungspflicht. Überschreitende Beträge ermöglichen Wechsel zur privaten Krankenversicherung.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Einkommensgrenze für Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Überschreitende Beträge erlauben private Krankenversicherung. Wird jährlich angepasst.
Jahreslohnkonto
Zusammenfassung sämtlicher Entgeltabrechnungsdaten eines Arbeitnehmers über ein komplettes Kalenderjahr, die zum Jahresende abgeschlossen wird und als Buchungs- und Nachweisdokument dient.
Jahresmeldung
Jährliche Meldung mit Abgabegrund 50, die das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres für alle am 31. Dezember versicherungspflichtig Beschäftigten erfasst und Grundlage für die Rentenberechnung ist. Sie ist spätestens zum 15. Februar des Folgejahres an die zuständige Einzugsstelle zu übermitteln.
K
Kontenrahmen
Verzeichnis aller Konten für die Buchhaltung eines Unternehmens, angepasst an Wirtschaftszweige.
Krankenversicherung
Pflichtversicherung für medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Sie kann gesetzlich oder privat erfolgen. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen die Beiträge gemeinsam.
L
Lohnabrechnenden Stelle (BBNRAS)
Betriebsnummer der Stelle, bei der Lohnunterlagen physisch vorhanden sind. Kann von der BBNRLB abweichen, wenn Lohnunterlagen bei einer Steuerberatung oder bei einem externen Dienstleister liegen. Dann ist deren Betriebsnummer anzugeben.
Lohnart
Form von Zahlungen und Sachleistungen, die Arbeitgebende Mitarbeitenden gewähren. Sie sind mit arbeitsvertraglichen Leistungen oder betrieblichen Maßnahmen verbunden, erfolgen regelmäßig oder einmalig und müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Lohnsteuerbescheinigung
Jährliches Dokument, das Arbeitgebende für Mitarbeitende erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Enthält Informationen über Gehalt, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Arbeitnehmende benötigen es für die Steuererklärung, um Einkünfte und Abzüge nachzuweisen.
Lohnsteuerjahresausgleich
Korrektur der Lohnsteuerabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres, geregelt im Einkommensteuergesetz. Die Lohnsteuer gehört zur Einkommensteuer und fällt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an.
Lohnverantwortlicher Beschäftigungsbetrieb (BBNRLB)
Die BBNRLB ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Lohnabrechnung verantwortet, meist der Beschäftigungsbetrieb oder die Hauptniederlassung. Diese Nummer muss zum Unternehmen gehören; externe Dienstleister können nicht die lohnverantwortende Stelle sein.
M
Mehrfachbeschäftigung
Gleichzeitige Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebenden.
Midijob
Arbeitsverhältnis mit Einkommen über 603 Euro bis 2.000 Euro.
Minijob
Geringfügige Beschäftigung mit maximal 538 Euro monatlichem Einkommen oder 70 Tagen pro Jahr.
N
Nettoentgeltdifferenz
Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt des Soll-Entgelts (ohne Arbeitsausfall) und dem pauschalierten Nettoentgelt des tatsächlich erzielten Ist-Entgelts während einer Kurzarbeitsphase. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Nettolohn
Auszahlung des Bruttolohns nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
P
Personengruppenschlüssel
Dreistellige Kennzahl für die Art des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitnehmers in der Sozialversicherung.
Pflegeversicherung
Pflichtversicherung für finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.
Mehr Informationen für das Bundesland Sachsen
R
Registrierungsdatum der Gesellschaft
Datum der Eintragung einer Gesellschaft im Handelsregister.
Rentenversicherung
Pflichtversicherung für finanzielle Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Sie zahlt Rentenleistungen und unterstützt bei Rehabilitationsmaßnahmen.
S
Schwerbehindertenabgabe
In Deutschland müssen Arbeitgebende mit mindestens 20 Arbeitsplätzen fünf Prozent mit schwerbehinderten oder anrechnungsfähigen Menschen besetzen. Bei Nichterfüllung wird eine gestaffelte Ausgleichsabgabe fällig.
Sofortmeldung
Pflichtmitteilung, die Arbeitgebende vor dem ersten Arbeitstag an die Sozialversicherung senden, um Schwarzarbeit zu verhindern. Wichtig in Branchen wie Baugewerbe und Gastronomie. Elektronische Meldung mit Name und Sozialversicherungsnummer.
Sozialversicherungsnummer
Personenkennzeichen zur Identifikation im Sozialversicherungswesen. Setzt sich aus Bereichsnummer, Geburtsdatum, Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens, Seriennummer und Prüfziffer zusammen.
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Elfstellige Nummer ohne persönliche Informationen. Sie ist dauerhaft gültig und bleibt unverändert bei Umzug, Namensänderung oder Änderung des Familienstandes.
Steuerklasse
Kategorisierung für den Lohnsteuerabzug, beeinflusst die Lohnsteuerhöhe. Es gibt Steuerklassen 1 bis 6, die die Lohnsteuerhöhe beeinflussen. Klassen 2, 3, 4 und 5 bieten Wahlmöglichkeiten; 3, 4 und 5 sind für Ehegatten und Lebenspartner. Änderungen müssen beim Finanzamt beantragt werden, Übermittlung erfolgt über ELStAM.
Steuernummer der Gesellschaft
Formatierte Nummer zur Identifikation von Unternehmen für Steuerzwecke. Beispiel: l2/345/67890
T
Tätigkeitsschlüssel
Neunstellige Kennzahl für die Meldung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an die Krankenkasse. Sie beschreibt Tätigkeit, Vertragsform und Ausbildung.
U
U1 Umlage
Pflichtabgabe für Arbeitgebende zur Finanzierung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, speziell für Unternehmen bis 30 Mitarbeitende. Sie wird an Krankenkassen gezahlt und ermöglicht die Erstattung fortgezahlter Löhne.
U2 Umlage
Pflichtabgabe für Arbeitgebende in zur Finanzierung von Mutterschaftsaufwendungen. Sie erstattet Kosten für Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld. Alle Arbeitgebenden, unabhängig von der Betriebsgröße, müssen teilnehmen.
Übergangsbereich
Einkommensbereich von Arbeitnehmenden von 603,01 Euro bis 2.000 Euro, mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
Umlageverfahren
Verfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), über das Arbeitgebende ihre Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und Mutterschutz (U2) ausgleichen, indem sie einen Umlagebeitrag an die Krankenkassen zahlen und dafür Erstattungen erhalten. Die Insolvenzgeldumlage (U3) ist rechtlich eigenständig nach SGB III geregelt und wird nicht über das AAG-Verfahren erstattet.
Unfallversicherung
Eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, der Arbeitgebende vor Schadenersatzansprüchen bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten schützt. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen und jährlich außerhalb der laufenden Entgeltabrechnung anhand von Gefahrenklasse und Gefahrentarifstelle berechnet.
Unterstützungskasse
Externer Durchführungsweg der bAV, bei dem eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung Leistungen erbringt, ohne dass Arbeitnehmende einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen die Kasse haben.
UV-Jahresmeldung
Jährliche, personenbezogene Meldung mit Abgabegrund 92, mit der Arbeitgebende das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt jedes versicherungspflichtigen Mitarbeitenden an die zuständige Einzugsstelle übermitteln. Sie ist vom UV-Lohnnachweis zu unterscheiden.
V
Verdienststatistik
Erfassung der Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, z. B. Bruttojahresverdienste von Arbeitenden und Angestellten.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Gesetzlich geregelter Gehaltsbestandteil, der nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz direkt in eine gewählte Anlageform (Fondssparplan, Bausparvertrag, bAV) fließt, um Vermögensaufbau zu fördern. Wird als Nettoabzug in der Entgeltbescheinigung ausgewiesen.
Versorgungswerk
Berufsständische Versorgungseinrichtung (z. B. für Ärzte, Anwälte, Architekten), die anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersvorsorge bestimmter Berufsgruppen übernimmt. Mitglieder zahlen keine regulären Rentenversicherungsbeiträge (Beitragsgruppe „0“).
Vorerkrankungsanfrage (EEL 41)
Elektronische Anfrage des Arbeitgebers an die Krankenkasse, ob eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit auf dieselbe Grunderkrankung wie eine frühere zurückgeht und deren Zeiten daher auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung anzurechnen sind.
Vorsorgepauschale
Bestandteil des Lohnsteuerabzugsverfahrens, der Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) bereits pauschal in der monatlichen Entgeltabrechnung steuermindernd berücksichtigt. Die bis 2025 geltende Mindestvorsorgepauschale entfällt ab 2026 zugunsten einer Berechnung auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge; für privat Kranken-/Pflegeversicherte können elektronisch übermittelte Beitragsdaten (statt Papierbescheinigung) einfließen.
Vortragswerte (Year-To-Date-Import, YTD)
Kumulierte Entgelt-, Steuer- und Sozialversicherungswerte eines Mitarbeitenden seit Beginn des Kalenderjahres aus dem bisherigen Abrechnungssystem. Sie werden beim Wechsel zu Personio Payroll importiert, damit Jahreswerte wie Beitragsbemessungsgrenzen, Lohnsteuerbescheinigungen und der Lohnsteuerjahresausgleich korrekt berechnet werden können.
Z
Zahlungsübericht
PDF-Dokument, das automatisch mit Freigabe der Entgeltabrechnung erstellt wird und alle im Abrechnungsmonat zu erwartenden Zahlungen (u. a. an Mitarbeitende, Sozialversicherungsträger und Finanzamt) zusammenfasst. Sie dient der unabhängigen Kontrolle der SEPA-Zahlungsdatei vor Ausführung der Überweisung.