In diesem Artikel finden Sie wichtige Begriffe der Lohnbuchhaltung erklärt.
Tipp
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A
AAG Erstattungsanträge
Anträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zur Erstattung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft. Von Arbeitgebenden bei Krankenkassen gestellt.
Arbeitslosenversicherung
Gesetzliche Pflichtversicherung in Deutschland, die Arbeitnehmende im Falle von Arbeitslosigkeit absichert. Finanziert durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Bietet Leistungen wie Arbeitslosengeld.
B
Befreiung Rentenversicherung
Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; Arbeitgebende zahlen dann nur den Pauschalbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Maximales sv-pflichtiges Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei. Gilt für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Beitragsgruppenschlüssel
Vierstelliger Code zur Kennzeichnung der Beitragsarten eines Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung. Gibt an, ob und welche Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in welcher Höhe zu zahlen sind.
Betriebsnummer
Achtstelliger Code für Arbeitgebende zur Meldung von Sozialversicherungsdaten. Enthält die Schlüsselnummer der zuständigen Arbeitsagentur und den Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens.
Betriebsstätten
Fester Unternehmensstandort, an dem Mitarbeitende tätig sind. Wichtig für Sozialabgaben und Lohnabrechnung.
Bruttolohn
Lohn vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Er wird im Arbeitsvertrag genannt.
E
Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)
Digitales Verfahren zur Übermittlung von Anträgen auf Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld zwischen Arbeitgebenden und Krankenkassen.
Mehr Informationen
ELStAM
Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs, wie Lohnsteuerklasse und Kinderfreibeträge.
Elterneigenschaft
Beeinflusst den Beitragssatz zur Pflegeversicherung; Eltern zahlen 3,05 %, Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres 3,4 % (Stand 09/2022). Eltern bleiben ein Leben lang vom Beitragszuschlag befreit.
F
Finanzamtsnummer
Vierstellige Identifikationsnummer für Finanzämter in Deutschland.
G
Gesellschaften
Eigenständige Organisationseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, wie Unternehmen oder Tochtergesellschaften. Unternehmen können mehrere Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern oder Regionen unterhalten. Diese unterliegen dann eigenen Lohn-, Steuer- und Compliance-Verpflichtungen.
H
Haupt- oder Nebenarbeitgeber
Einteilung von Beschäftigungen in Haupt- und Nebenbeschäftigungen für steuerliche Zwecke. Hauptbeschäftigung wird mit regulärer Steuerklasse abgerechnet, Nebenbeschäftigungen mit Steuerklasse VI.
J
Jahresarbeitsentgelt (JAE)
Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers eines Jahres zur Bestimmung der Krankenversicherungspflicht. Überschreitende Beträge ermöglichen Wechsel zur privaten Krankenversicherung.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Einkommensgrenze für Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Überschreitende Beträge erlauben private Krankenversicherung. Wird jährlich angepasst.
K
Kontenrahmen
Verzeichnis aller Konten für die Buchhaltung eines Unternehmens, angepasst an Wirtschaftszweige.
Krankenversicherung
Pflichtversicherung für medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Sie kann gesetzlich oder privat erfolgen. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen die Beiträge gemeinsam.
L
Lohnabrechnenden Stelle (BBNRAS)
Betriebsnummer der Stelle, bei der Lohnunterlagen physisch vorhanden sind. Kann von der BBNRLB abweichen, wenn Lohnunterlagen bei einer Steuerberatung oder bei einem externen Dienstleister liegen. Dann ist deren Betriebsnummer anzugeben.
Lohnart
Form von Zahlungen und Sachleistungen, die Arbeitgebende Mitarbeitenden gewähren. Sie sind mit arbeitsvertraglichen Leistungen oder betrieblichen Maßnahmen verbunden, erfolgen regelmäßig oder einmalig und müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Lohnsteuerbescheinigung
Jährliches Dokument, das Arbeitgebende für Mitarbeitende erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Enthält Informationen über Gehalt, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Arbeitnehmende benötigen es für die Steuererklärung, um Einkünfte und Abzüge nachzuweisen.
Lohnsteuerjahresausgleich
Korrektur der Lohnsteuerabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres, geregelt im Einkommensteuergesetz. Die Lohnsteuer gehört zur Einkommensteuer und fällt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an.
Lohnverantwortlicher Beschäftigungsbetrieb (BBNRLB)
Die BBNRLB ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Lohnabrechnung verantwortet, meist der Beschäftigungsbetrieb oder die Hauptniederlassung. Diese Nummer muss zum Unternehmen gehören; externe Dienstleister können nicht die lohnverantwortende Stelle sein.
M
Mehrfachbeschäftigung
Gleichzeitige Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebenden.
Midijob
Arbeitsverhältnis mit Einkommen über 538 Euro bis 2.000 Euro.
Minijob
Geringfügige Beschäftigung mit maximal 538 Euro monatlichem Einkommen oder 70 Tagen pro Jahr.
N
Nettolohn
Auszahlung des Bruttolohns nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
P
Personengruppenschlüssel
Dreistellige Kennzahl für die Art des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitnehmers in der Sozialversicherung.
Pflegeversicherung
Pflichtversicherung für finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.
Mehr Informationen für das Bundesland Sachsen
R
Registrierungsdatum der Gesellschaft
Datum der Eintragung einer Gesellschaft im Handelsregister.
Rentenversicherung
Pflichtversicherung für finanzielle Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Sie zahlt Rentenleistungen und unterstützt bei Rehabilitationsmaßnahmen.
S
Schwerbehindertenabgabe
In Deutschland müssen Arbeitgebende mit mindestens 20 Arbeitsplätzen fünf Prozent mit schwerbehinderten oder anrechnungsfähigen Menschen besetzen. Bei Nichterfüllung wird eine gestaffelte Ausgleichsabgabe fällig.
Sofortmeldung
Pflichtmitteilung, die Arbeitgebende vor dem ersten Arbeitstag an die Sozialversicherung senden, um Schwarzarbeit zu verhindern. Wichtig in Branchen wie Baugewerbe und Gastronomie. Elektronische Meldung mit Name und Sozialversicherungsnummer.
Sozialversicherungsnummer
Personenkennzeichen zur Identifikation im Sozialversicherungswesen. Setzt sich aus Bereichsnummer, Geburtsdatum, Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens, Seriennummer und Prüfziffer zusammen.
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Elfstellige Nummer ohne persönliche Informationen. Sie ist dauerhaft gültig und bleibt unverändert bei Umzug, Namensänderung oder Änderung des Familienstandes.
Steuerklasse
Kategorisierung für den Lohnsteuerabzug, beeinflusst die Lohnsteuerhöhe. Es gibt Steuerklassen 1 bis 6, die die Lohnsteuerhöhe beeinflussen. Klassen 2, 3, 4 und 5 bieten Wahlmöglichkeiten; 3, 4 und 5 sind für Ehegatten und Lebenspartner. Änderungen müssen beim Finanzamt beantragt werden, Übermittlung erfolgt über ELStAM.
Steuernummer der Gesellschaft
Formatierte Nummer zur Identifikation von Unternehmen für Steuerzwecke. Beispiel: l2/345/67890
T
Tätigkeitsschlüssel
Neunziffrige Kennzahl für die Meldung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an die Krankenkasse. Sie beschreibt Tätigkeit, Vertragsform und Ausbildung.
U
U1 Umlage
Pflichtabgabe für Arbeitgebende zur Finanzierung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, speziell für Unternehmen bis 30 Mitarbeitende. Sie wird an Krankenkassen gezahlt und ermöglicht die Erstattung fortgezahlter Löhne.
U2 Umlage
Pflichtabgabe für Arbeitgebende in zur Finanzierung von Mutterschaftsaufwendungen. Sie erstattet Kosten für Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld. Alle Arbeitgebenden, unabhängig von der Betriebsgröße, müssen teilnehmen.
Übergangsbereich
Einkommensbereich von Arbeitnehmenden von 538,01 Euro bis 2.000 Euro, mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
V
Verdienststatistik
Erfassung der Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, z. B. Bruttojahresverdienste von ArbeitendenArbeienden und Angestellten.