Bestimmte Ereignisse, wie z. B. der unterjährige Ein- oder Austritt eines Mitarbeiters oder der Wechsel von Vollzeit auf ein Teilzeit-Arbeitsmodell, haben unmittelbaren Einfluss auf den jährlichen Urlaubsanspruch. Ein Mitarbeiter in Teilzeit hat beispielsweise einen reduzierten Anspruch gegenüber einem Mitarbeiter in Vollzeit. Personio berechnet geminderte Ansprüche automatisch, wenn eine der folgenden Konditionen zutrifft.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung dieser Einstellungen eine Neuberechnung des Urlaubsanspruchs auslöst.
Unterjähriger Ein- oder Austritt
Wenn ein Mitarbeiter unterjährig in Ihr Unternehmen eintritt oder Ihr Unternehmen im laufenden Kalenderjahr verlässt, so erfolgt die automatische anteilige Urlaubsberechnung entsprechend der Berechnungslogik, welche Sie unter Einstellungen > Abwesenheit > Kontingente definiert haben. Weitere Informationen zur Einrichtung von Kontingenten finden Sie hier.
Teilzeit Arbeitszeitmodell
Wenn für Ihr Unternehmen die 5 Tage Woche als Vollzeit-Modell definiert ist, dann berechnet Personio für jeden Mitarbeiter, dem ein Arbeitszeitmodell mit weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche zugewiesen wurde einen entsprechend reduzierten Urlaubsanspruch. Das Arbeitszeitmodell eines Mitarbeiters sowie der Wechsel des Arbeitszeitmodells haben direkten Einfluss auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Detaillierte Informationen zur anteiligen Urlaubsberechnung bei Teilzeit finden Sie hier.
Auszeit
Wenn ein Mitarbeiter sich in Auszeit befindet, z. B. aufgrund von Elternzeit oder im Rahmen eines Sabbaticals, wird für jeden vollen Monat in Auszeit kein Urlaubsanspruch vergeben. Weitere Informationen rund um das Thema Auszeit finden Sie hier.