Rechengrößen in der Sozialversicherung
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick der Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung (Stand 2019).
Jahresarbeitsentgeltgrenze
In der Krankenversicherung gibt es eine Versicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diesen Grenzwert überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen. Weitere Informationen zu diesen beiden Möglichkeiten erhalten sie hier.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt aktuell bei 60.750,-- EUR.
Beitragsbemessungsgrenzen
Das Arbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten wird nicht in unbeschränkter Höhe für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen, sondern es gibt Höchstgrenzen. Diese werden Beitragsbemessungsgrenzen genannt und deckeln somit Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze für die
- Kranken- und Pflegeversicherung (einheitliche Grenze) und
- eine Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung jeweils unterschiedlich in den neuen und alten Bundesländern.
2019 |
Renten- & Arbeitslosenversicherung |
Kranken- & Pflegeversicherung | |
Gültigkeit | alte Länder und Berlin-West | neue Länder und Berlin-Ost | alte und neue Länder |
Jahr | 80.400,-- | 73.800,-- | 54.450,-- |
Monat | 6.700,-- | 6.150,-- | 4.537,50 |
Das Arbeitsentgelt, das über diesen Grenzbetrag hinausgeht wird dem Mitarbeiter beitragsfrei ausbezahlt.
Beitragsberechnung
Die Beitragssummen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bilden den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Im Folgenden werden die Berechnungsgrundlagen zu den Beiträgen der Sozialversicherung aufgeführt. Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen in den jeweiligen Versicherungszweigen
Versicherungszweig | Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag |
Krankenversicherung | 7,3% + X/2 | 7,3% + X/2 |
Pflegeversicherung |
1,525% |
1,525% + 0,25% Zuschlag für Kinderlose AN |
Rentenversicherung | 9,30% | 9,30% |
Arbeitslosenversicherung | 1,25% | 1,25% |
Insolvenzgeldumlage | 0,06% | |
Umlage 1 | für Unternehmen ≤ 30 Mitarbeiter; individuell je Krankenkasse (Beitrag nur vom AG) |
|
Umlage 2 | individuell je Krankenkasse (Beitrag nur vom AG) |
*X = individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Dieser Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird im Regelfall je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Zudem gibt es unter anderem folgende Sonderfälle:
Minijob:
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, ist in den Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Es werden nur vom Arbeitgeber Pauschalabgaben gezahlt. Die Ausnahme ist die Rentenversicherung: Minijobber haben hier allerdings die Wahl und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen.
Derzeit beträgt die Minijob-Grenze 450 Euro im Monat.
Gleitzone / Übergangsbereich:
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge. Hier hat der Beschäftigte nur einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitrag zu leisten. Ziel des Übergangsbereiches ist es, die Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer oberhalb von 450 Euro (Minijob-Grenze) nicht plötzlich, sondern gleitend ansteigen zu lassen. Für die Berechnung der Beiträge wird nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt genommen, sondern ein fiktives Arbeitsentgelt über einen Faktor F ermittelt, der auf Basis des Versicherungsbeitragssatzes für jedes Kalenderjahr neu bestimmt wird.
Die Gleitzone geht von 450,01 bis 850,-- EUR. Ab Juli 2019 geht sie von 450,01 bis 1.300,-- EUR.
Fälligkeit der Beitragsnachweise
Um die Abgabefrist Beitragsnachweise für die Krankenkassen zu wahren, ist es wichtig, dass Sie alle Änderungen des laufenden Monats bis spätestens zum Cut Off Termin in Personio eingetragen haben und die Gehaltsabrechnung abschließen. Alle Änderungen nach diesem Termin gehen automatisch in den nächsten Monat.
Beitragsmonat 2019 | Termin für den Beitragsnachweis der Krankenkassen (Cut Off Termin) |
Januar |
25.01.2019 |
Februar |
22.02.2019 |
März |
25.03.2019 |
April |
24.04.2019 |
Mai |
24.05.2019 |
Juni |
24.06.2019 |
Juli |
25.07.2019 |
August |
26.08.2019 |
September |
24.09.2019 |
Oktober |
24.10.2019 |
November |
25.11.2019 |
Dezember |
19.12.2019 |
Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
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