Dieser Artikel informiert Sie über unsere Unterstützung im Rahmen des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten.
Nach Art. 30 der EU Datenschutz-Grundverordnung sind Sie als Kunde dafür verantwortlich, für alle in eigener Verantwortung erfolgenden Verarbeitungstätigkeiten ein Verzeichnis zu führen.
Sofern Ihr Unternehmen mehr als 250 Mitarbeitenden umfasst bzw. die Verarbeitungstätigkeit mit einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen verbunden ist, was i.d.R. auf die Prozesse im Personalwesen und Recruiting zutrifft, sind Sie von dieser Pflicht betroffen. Aus diesem Grund haben wir für Sie die wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der Personio Software zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir die Informationen möglichst allgemeingültig gehalten haben, damit Sie weitgehend für all unsere Kunden nutzbar sind. Da Sie Ihre Prozesse am besten kennen, ist es jedoch erforderlich, dass Sie die bereitgestellten Informationen auf Vollständigkeit überprüfen und entsprechend Ihrer Anforderungen anpassen.
Auf Anfrage unter datenschutz@personio.de stellen wir Ihnen gerne eine Vorlage mit den entsprechenden Informationen zur Verfügung. Diese Vorlage ist lediglich als Anregung gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Insbesondere müssen Sie weitere Verarbeitungsprozesse, die Sie im Personalwesen und Recruiting außerhalb von Personio durchführen, ergänzen. Dies umfasst bspw. postalische Bewerbungen, Initiativbewerbungen außerhalb von Personio oder der Verwaltung eines Talent Pools. Daher müssen Sie diese Vorlage auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und fehlende Informationen hinzufügen.