In diesem Artikel erfahren Sie, welche Auswirkungen die Aktivierung der Funktion Während Abwesenheitsperioden erfasste Zeiten als Überstunden werten? hat. Konkret gehen wir auf die folgenden drei Funktionsauswirkungen ein:
- Gearbeitete Stunden während einer Abwesenheit als Überstunden anrechnen
- Gehaltsfortzahlung während einer Abwesenheit bei Mitarbeitern mit hinterlegtem Stundenlohn
- Abzug vom Saldo im Anwesenheitskonto
Die Funktion Während Abwesenheitsperioden erfasste Zeiten als Überstunden werten? können Sie unter Einstellungen > ARBEITSZEITEN UND ABWESENHEITEN > Abwesenheit für jede Abwesenheitsart individuell aktivieren bzw. deaktivieren.
Best Practice Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen, diese Funktion für alle Abwesenheitsarten zu aktivieren, die in Ihrem Unternehmen als tatsächliche Abwesenheitszeit gelten (z. B. Bezahlter Urlaub, Krankheit und Sonderurlaub). Für Abwesenheitsarten, in denen Mitarbeiter arbeiten, sollte diese Funktion deaktiviert werden (z. B. Home Office, Geschäftsreise und Training).
Anrechnung von Arbeitszeit als Überstunden
Ist bei einer Abwesenheitsart die Funktion Während Abwesenheitsperioden erfasste Zeiten als Überstunden werten? aktiviert, werden Arbeitszeiten, die während einer eingetragenen Abwesenheit erfasst werden, automatisch als Überstunden gezählt.
Bitte beachten Sie, dass Überstunden für diese Funktion in den Arbeitszeitmodellen aktiviert sein müssen. Erfahren Sie hier, wie Sie Arbeitszeitmodelle konfigurieren.
Als Beispiel dient die folgende Abbildung:
Im gezeigten Beispiel ist für den Mitarbeiter am 23.10 die Abwesenheitsart Bezahlter Urlaub hinterlegt. Die eingetragene Abwesenheit erscheint im Mitarbeiterprofil auch im Reiter Anwesenheit. Da für die Abwesenheitsart die Option Während Abwesenheitsperioden erfasste Zeiten als Überstunden werten? aktiviert ist, würden in diesem Beispiel zwei Arbeitsstunden direkt auf dem Überstundenkonto des Mitarbeitenden verbucht werden. Sobald die Anwesenheit genehmigt ist, erscheinen die gearbeiteten Stunden im Überstundenkonto.
Gehaltsfortzahlung während Abwesenheit beim Bezug von Stundenlohn
Eine weitere Auswirkung der Funktion Während Abwesenheitsperioden erfasste Zeiten als Überstunden werten? bezieht sich auf die Gehaltsfortzahlung von Mitarbeitenden mit hinterlegtem Stundenlohn, für die an einem Arbeitstag eine Abwesenheit hinterlegt ist.
Die folgenden Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
- Mitarbeiter bezieht Stundenlohn (z.B. Werkstudenten)
- In der Abwesenheitsart muss die Option Während Abwesenheitsperioden erfasste Zeiten als Überstunden werten? aktiviert sein (z. B. Krankheit oder Bezahlter Urlaub)
- Abwesenheit muss auf einen Tag fallen, der laut Arbeitszeitmodell als Arbeitstag zählt
Sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, werden für den Tag der Abwesenheit die Stunden laut Arbeitszeitmodell mit dem Stundenlohn multipliziert und in dem entsprechenden Monat als Gehalt verbucht.
Als Beispiel dienen die folgenden Abbildungen:
In diesem Beispiel fällt die Krankheit auf einen im Arbeitszeitmodell hinterlegten Arbeitstag mit einer Dauer von zwei Stunden. Der Mitarbeiter bezieht einen Stundenlohn i.H.v. 18€. Demnach ergibt sich für den Krankheitstag eine Summe von 36€, die automatisch in der Gehaltsübersicht vermerkt wird.
Abzug vom Saldo im Anwesenheitskonto
Das Anwesenheitskonto stellt die Soll-Arbeitszeit den gearbeiteten Stunden gegenüber und errechnet so ein Saldo für den aktuellen Monat. Weitere Informationen zum Anwesenheitskonto finden Sie hier.
Zusätzlich führt das Anwesenheitskonto alle Abwesenheiten innerhalb eines Monats auf, sofern die Abwesenheiten als Fehlzeit zählen.
Somit werden alle Abwesenheiten innerhalb eines Monats vom Anwesenheitssaldo abgezogen.