Dieser Artikel beschreibt, wie Sie in Personio Stundenlöhne hinterlegen und verwalten.
Bei der Verwaltung von Hauptgehältern unterscheidet Personio zwischen zwei Gehaltsarten:
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Fixgehalt:
Die Gehaltszahlungen werden monatlich und in gleichbleibender Höhe ausgewiesen.
Informationen zur Verwaltung von Fixgehältern finden Sie hier. -
Stundenlohn:
Die Lohnzahlungen werden monatlich ausgewiesen, doch der Betrag errechnet sich anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Den Stundenlohn hinterlegen
Navigieren Sie im Mitarbeiterprofil auf Gehalt > Editieren > Gehalt hinzufügen, um einen Stundenlohn in Personio zu hinterlegen. Nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
- Gehaltsart: Wählen Sie Stundenlohn.
- Gültig ab: Tragen Sie hier das Datum ein, ab dem der Stundenlohn gelten soll.
- Stundenlohn: Tragen Sie hier den Bruttostundenlohn ein.
- Speichern Sie Ihre Einstellungen.
Berechnung der monatlichen Lohnzahlung
Wenn ein Mitarbeiter auf Stundenlohnbasis vergütet wird, dann errechnet Personio den monatlichen Lohn als Produkt aus Stundenlohn und den innerhalb der Abrechnungsperiode tatsächlich gearbeiteten Stunden.
Die gearbeiteten Stunden können dabei auf zwei unterschiedliche Arten erfasst werden:
1. Lohnberechnung über die Gehaltsübersicht des Reiters Gehalt
Klicken Sie in der Spalte Hauptgehalt auf die Zelle des aktuellen Monats, tragen Sie die Arbeitsstunden ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe.
2. Lohnberechnung über den Reiter Anwesenheit des Mitarbeiterprofils
Ihre Mitarbeiter haben hier die Möglichkeit, selbständig ihre täglichen Anwesenheitszeiten einzutragen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Wenn Sie für die Erfassung von Arbeitszeiten den Reiter Anwesenheit nutzen, dann prüfen Sie unter Einstellungen > Gehalt & Lohnbuchhaltung > Abrechnungsgruppen, ob die korrekte Abrechnungsperiode hinterlegt ist. Dies ist wichtig, da Personio bei der automatischen Berechnung der monatlichen Lohnzahlung die Summe über alle gearbeiteten Stunden innerhalb einer Abrechnungsperiode bildet und diese anschließend mit dem Stundenlohn multipliziert.
Für das abgebildete Beispiel würde das bedeuten, dass alle Anwesenheitsstunden, die zwischen dem 15. des laufenden Monats und 14. des Folgemonats eingetragen werden, in die Berechnung des Monatslohns einfließen. Weitere Informationen zu den Themen Lohnabrechnung und Abrechnungsperiode finden Sie hier.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Anwesenheitsstunden, für welche ein Genehmigungsprozess hinterlegt ist, vollständig genehmigt sein müssen, damit es zu einer Auszahlung kommt. Weitere Informationen zu Genehmigungsprozessen finden Sie hier.
Im Reiter Gehalt haben Sie jederzeit die Möglichkeit die Auszahlungssummen zu überprüfen und ggf. manuell anzupassen.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Stundenlohn finden Sie unter den folgenden Links:
Erfassung der Anwesenheitszeiten
Best Practices Teilzeitmitarbeiter und Werkstudenten